Förderprogramme zum Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege
In Deutschland wird die überwiegende Zahl von Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen und nahestehenden Personen gepflegt. Oft bringt die häusliche Pflege die Betroffenen an die Grenze ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit. Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen den Pflegebedürftigen einen längeren Verbleib im eigenen Zuhause ermöglichen und einer drohenden Überforderung von pflegenden An- und Zugehörigen entgegenwirken. Aus diesen Gründen werden die Angebote zur Unterstützung im Alltag durch den Freistaat Bayern gefördert. Um unterstützende Angebote weiter auszubauen und neue innovative Konzepte zu entwickeln, gibt es spezielle Förderprogramme für den Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege.
Ehrenamtliche Strukturen (Sorgenetzwerk) nach § 45c SGB XI
Im Bereich der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen hat sich der Einsatz durch Ehrenamtliche zu einem grundlegenden und zunehmend bedeutsamen Bestandteil entwickelt. Zweck der Förderung von Sorgenetzwerken ist der Aufbau von innovativen Angeboten und alternativen Strukturen, die die Versorgung von Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf im Blick haben und auf eine Verbesserung ihrer Lebensqualität zielen.
Unter den Begriff der Sorgenetzwerke fallen verschiedene Angebote, die durch ehrenamtliches Engagement getragen werden und die Hilfebedürftige und deren Angehörige gezielt entlasten und unterstützen. Unter anderem werden Demenzpatinnen und Demenzpaten und internationale Angehörigentutorinnen und Angehörigentutoren den Sorgenetzwerken zugerechnet.
Die Angebote der Sorgenetzwerke können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden und benötigen dementsprechend keine Anerkennung.
Demenzpatinnen und Demenzpaten
Die Demenzpatinnen und Demenzpaten setzen sich für einen offenen Umgang mit dem Thema Demenz ein. Sie betreuen an Demenz erkrankte Menschen, stehen den Angehörigen mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite und erleichtern somit den Pflegealltag. Durch öffentliche Aufklärungsarbeit möchten sie die Entwicklung einer neuen, aufgeschlossenen Kultur im Umgang mit Demenz anstoßen.
Internationale Angehörigentutorinnen und Angehörigentutoren
Im Blickpunkt dieses Angebotes stehen ältere Menschen mit Migrationshintergrund, die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags benötigen, sowie deren Angehörige. Angehörigentutorinnen und -tutoren stehen beratend zur Seite, begleiten bei Behördengängen und informieren über mögliche Hilfsangebote.
Weitere Angebote
Auch weitere Angebote zum Auf- und Ausbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger können gefördert werden, wie z. B. eine Koordinierungsstelle zur Gewinnung und Begleitung von Demenzpatinnen, bzw. Demenzpaten oder internationalen Angehörigentutorinnen, bzw. internationalen Angehörigentutoren.
Fördervoraussetzungen
Informationen über die Voraussetzungen finden Sie hier:
Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) – Teil 8 Abschnitt 6 (externer Link)
Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 (externer Link)
Darüber hinaus steht Ihnen bei fachlichen Fragen die in Ihrem Regierungsbezirk ansässige regionale Fachstelle für Demenz und Pflege als Ansprechpartner zur Verfügung.
Der Förderantrag ist bis spätestens 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen.
Bitte speichern Sie die Formulare auf dem Rechner ab, bevor Sie diese ausfüllen.
- Förderantrag (PDF)
- Musterkonzept Sorgenetzwerke für regionale Alzheimer Gesellschaften (Word)
- Erklärung Subventionserhebliche Tatsachen (PDF)
- Ausgabenübersicht (Excel)
- Anlage 4 – Helferliste ehrenamtlich Helfende in Sorgenetzwerken (PDF)
- Teilnehmerliste für Schulungen und Fortbildungen (PDF)
- Verwendungsnachweis (PDF)
Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern.
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 45c (externer Link)
- Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) – Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 (externer Link)
- Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 (externer Link)
- Art.23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung (externer Link)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBest-P) (externer Link)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderungen an kommunale Körperschaften (ANBest-K) (externer Link)
Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 44
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
+49 9621 9669-2542
senioren-und-pflege@lfp.bayern.de
Mo-Fr, 10:00-12:00 Uhr
Mo & Do, 14:00-16:00 Uhr
Selbsthilfe nach § 45d SGB XI
§45d SGB XI (externer Link) bildet die gesetzliche Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe. Zweck der Förderung ist der Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, die sich die bedarfsgerechte Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Die Selbsthilfe ist als ergänzendes Element im Bereich der häuslichen Versorgung zu sehen, deren Kernkompetenz in der Kenntnis der Lebenssituation der Betroffenen liegt.
Zuwendungen werden im Rahmen von Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung gewährt. Für Projektförderungen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (externer Link) (ANBest-P) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (externer Link) (ANBest-K), die die Grundsätze für die Bewilligung und Auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung von geförderten Projekten enthalten und für Zuwendungsempfänger verbindlich sind.
Der Antrag auf Förderung ist bis spätestens 31.12. des dem Förderjahr vorangegangen Jahres beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen.
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 45c (externer Link)
- Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) – Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 (externer Link)
- Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 (externer Link)
- Art.23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung (externer Link)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBest-P) (externer Link)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderungen an kommunale Körperschaften (ANBest-K) (externer Link)
Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 44
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
+49 9621 9669-2542
senioren-und-pflege@lfp.bayern.de
Mo-Fr, 10:00-12:00 Uhr
Mo & Do, 14:00-16:00 Uhr