Öffentliche Zustellung
Die Bekanntgabe von Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen gemäß Art. 15 Abs. 2 BayVwZVG erfolgt in den Räumlichkeiten des Landesamtes für Pflege. Bürger können sich hierfür innerhalb der Öffnungszeiten an der Pforte des LfP melden.
Öffnungszeiten:
Mo-Do, 08:00 – 15:30 Uhr
Fr, 08:00 – 12:00 Uhr
Bushaltestelle: Landesamt für Pflege
