Das Bayerische Landespflegegeld –
Unterstützung für pflegebedürftige Menschen

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern, die anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen ermöglicht, anderen, die sie in ihrer Alltagsgestaltung unterstützen, eine Anerkennung zukommen zu lassen. Die Abwicklung des Bayerischen Landespflegegeldes ist eine der zentralen Aufgaben des LfP. Pflegebedürftige, die

  • mindestens Pflegegrad 2 und
  • ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben,

können die jährliche Unterstützung von 1.000 Euro beim Landesamt für Pflege beantragen. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld nicht steuerpflichtig. Der Antrag auf Landespflegegeld kann über den Formularserver online gestellt werden. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die Folgejahre fort. Er ist entweder durch die Pflegebedürftigen selbst oder durch gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte oder Betreuer zu stellen. Zusammen mit dem Antrag sind

  • eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses oder eine aktuelle Meldebescheinigung bzw. eine Bescheinigung über die Befreiung von der Ausweispflicht,
  • eine Kopie der Pflegegradfeststellung durch die Pflegekasse, die private Pflegeversicherung oder den Träger der Sozialhilfe und
  • ggfs. eine Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises

vorzulegen.

Den Antrag auf Landespflegegeld finden Sie hier.

Bitte schicken Sie Ihren Antrag für das laufende Jahr bis spätestens 31. Dezember per Post an:

Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Postfach 1365
92203 Amberg

Sie können das Landespflegegeld auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2.

Unterlagen zur Antragstellung

Sie können den Antrag über unser Online-Formular oder postalisch stellen.

  • Online-Antrag auf Landespflegegeld
    Hierbei müssen Sie sich mit Ihrem Elster-Zertifikat oder dem neuen Personalausweis (nPA) anmelden. Bei dem Elster-Zertifikat handelt es sich um das Zertifikat, das Sie vom Finanzamt für Ihre Steuererklärung bekommen haben.
  • Antragsformular
    Das Antragsformular bekommen Sie hier zum Download. Sie können den Antrag nach dem Download ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder zunächst am Computer ausfüllen und erst dann ausdrucken.In manchen Fällen kann es sein, dass Probleme beim Ausdrucken des Antragsformulars mit der Größe der Buchstaben in den Formularfeldern auftreten. Damit die Formularfelder einwandfrei funktionieren, müssen Sie die PDF-Datei auf Ihrem Computer abspeichern und von dort aus öffnen, um den Antrag auszufüllen und anschließend auszudrucken. Wenn Sie keine Drucker haben, gibt es hier die Möglichkeit sich den Antrag kostenlos per Post zuschicken zu lassen. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragformular senden Sie bitte per Post an.

    Bayerisches Landesamt für Pflege

    – Landespflegegeld –
    Postfach 13 65
    92203 Amberg
  • Eine Antragstellung per E-Mail ist nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich. In diesem Fall senden Sie den Antrag bitte an Landespflegegeld@lfp.bayern.de. Eine einfache E-Mail reicht auch bei Übermittlung des Antrags als PDF-Datei nicht aus.

Wichtige Hinweise

  • Das Landespflegegeld muss einmalig bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres, also bis zum 31.12., beantragt werden. Kann der Antrag nicht vollständig eingereicht werden, ist er zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.
  • Nach erfolgter Bewilligung ist eine erneute Antragstellung nicht nötig, der Antrag wirkt fort, solange er nicht zurückgenommen wird.
  • Bitte geben Sie im Antragsformular die Adresse an, an der Sie offiziell beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche die Adresse ist, bei der Sie offiziell gemeldet sind, können Sie diese bei Ihrer Gemeinde erfragen.
  • Sie müssen eine Kopie des Bescheides Ihrer Pflegekasse bzw. des Sozialhilfeträgers beilegen, aus der sich Ihr Pflegegrad ergibt. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes reicht nicht.
  • Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen wollen, müssen Sie zusätzlich entweder eine entsprechende Vollmacht oder eine Kopie des Betreuerausweises beilegen.
  • Wenn Sie den Antrag für Ihr Kind stellen, müssen beide Elternteile unterschreiben. Andernfalls benötigen wir einen Nachweis über die alleinige elterliche Sorge.
  • Bitte verwenden Sie keine Büro- oder Heftklammern

Kontakt

Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Postfach 13 65
92203 Amberg
09621 9669-2444
landespflegegeld@lfp.bayern.de

telefonische Service-Zeiten:
Mo-Fr, 10:00-12:00 Uhr
Mo 14:00-16:00 Uhr
Do 13:00-16:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Das Bayerische Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG) wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2018 – 2. NHG 2018) beschlossen und ist rückwirkend zum 01.05.2018 in Kraft getreten.