Landespflegegeld

Pflege stärken, Engagement belohnen: Das Bayerische Landespflegegeld

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

eine gute Pflege für alle pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen. Dieser Aufgabe stellen wir uns auf allen Ebenen.

So möchten wir pflegebedürftige Menschen in Bayern auch direkt, schnell und unbürokratisch unterstützen – mit dem Bayerischen Landespflegegeld, das sie zusätzlich ab Pflegegrad 2 bekommen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: ihre pflegenden Angehörigen, Freunde, Helferinnen und Helfer.

Dr. Markus Söder, MdL

Bayerischer Ministerpräsident

Judith Gerlach, MdL

Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention

Eine zentrale Aufgabe des Bayerischen Landesamts für Pflege ist der Vollzug des Bayerischen Landespflegegeldes – von der Antragsbearbeitung bis hin zur Auszahlung. Das Landespflegegeld ist Teil des umfangreichen Pflegepaketes, das die Bayerische Staatsregierung im Mai 2018 beschlossen hat. Menschen, die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft wurden und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, haben Anspruch auf 500,00 Euro pro Pflegegeldjahr. Mit dem Landespflegegeld sollen pflegebedürftige Menschen eine Wertschätzung und eine finanzielle Unterstützung bekommen. Jährlich erhalten über 400.000 Menschen das Bayerische Landespflegegeld.

Online-Antrag

Sie können den Antrag auf Landespflegegeld ganz einfach online stellen.
Den Online-Antrag finden Sie hier (externer Link).

Antragstellung per E-Mail, Post oder Fax

Sie können den Antrag auf Landespflegegeld außerdem wie gewohnt per Post oder Fax sowie per E-Mail stellen.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das zur Verfügung gestellte Antragsformular.

Wenn Sie das Formular selbst herunterladen möchten, finden Sie es hier (externer Link).

Speichern Sie die PDF-Datei unter Ihrem Standard-Speicherort auf Ihrem Computer ab und öffnen Sie es von dort aus, um es auszufüllen und anschließend auszudrucken. So werden Darstellungsfehler beim Drucken vermieden. Sie können das Formular auch handschriftlich ausfüllen.

Sie können das Formular kostenlos hier anfordern, wenn Sie ein ausgedrucktes Exemplar per Post zugeschickt bekommen möchten (externer Link).

Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus und schicken Sie ihn zusammen mit allen notwendigen Nachweisen an:

Postanschrift:
Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Postfach 13 65
92203 Amberg
+49 9621 9669-2444

E-Mail: landespflegegeld@lfp.bayern.de
Fax:
+49 9621 9669-2222

Wichtige Hinweise:

  • Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass der Name der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers, den Sie im Antrag auf Landespflegegeld angeben, exakt mit dem übereinstimmt, der bei der Bank hinterlegt ist. Nur dann ist sichergestellt, dass die Überweisung des Landespflegegeldes reibungslos läuft.
    Denn: Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 09.10.2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen innerhalb der EU / des Europäischen Wirtschaftsraums eine Empfängerüberprüfung durchführen. Stimmen die Angaben nicht überein, kann es zu Problemen und damit zu Verzögerungen kommen.
  • Wenn noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen, können Sie den Antrag auch unvollständig zur Fristwahrung stellen.
  • Wenn Sie das Landespflegegeld einmal bewilligt bekommen haben, brauchen Sie keinen weiteren Antrag stellen. Ihr Antrag wirkt fort, solange er nicht zurückgenommen wird.
  • Bitte geben Sie im Antragsformular die Adresse an, an dem Sie offiziell mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
  • Um Ihren Pflegegrad nachzuweisen, müssen Sie eine Kopie des Bescheides Ihrer Pflegekasse bzw. des Sozialhilfeträgers beilegen. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist nicht ausreichend.
  • Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen wollen, müssen Sie eine Kopie entweder einer Vollmacht oder eines Betreuerausweises beilegen.
  • Wenn Sie den Antrag für Ihr Kind stellen, müssen die gesetzlichen Vertreter unterschreiben. Andernfalls benötigen wir einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
  • Bitte verwenden Sie keine Büro- oder Heftklammern.

Welche Änderungen muss ich dem Landesamt für Pflege mitteilen?

Sie sind dazu verpflichtet, uns sofort darüber zu informieren, wenn sich Änderungen ergeben, die Ihren Anspruch auf Landespflegegeld betreffen:

Insbesondere:

  • Herabsetzung des Pflegegrades auf 1 bzw. Wegfall des Pflegegrades
  • Wegzug aus Bayern
  • Versterben der anspruchsberechtigten Person
  • Damit unsere Schreiben Sie erreichen, teilen Sie uns bitte Adress- oder Namensänderungen der anspruchsberechtigten Person und gegebenenfalls der Betreuerin / des Betreuers bzw. der/des Bevollmächtigten mit
  • Damit das Landespflegegeld auch zu Ihnen kommt, teilen Sie uns bitte Ihre Kontoänderungen mit.
  • Wechsel/Wegfall der Betreuerin / des Betreuers oder der/des Bevollmächtigten

Eine Erhöhung des Pflegegrades über Grad 2 hinaus müssen Sie nicht mitteilen.

Die benötigten Änderungsformulare finden Sie hier:

Auszahlung des Landespflegegeldes (nach Gesetzesänderung zum 01.01.2026)

Die Auszahlung des Landespflegegeldes erfolgt bis zum 31.01. des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres.

Anspruchsvoraussetzungen

Wer bekommt das Landespflegegeld?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit
  • Hauptwohnsitz in Bayern,
  • die einen entsprechenden Antrag stellen.

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld beträgt 500,00 Euro pro Pflegegeldjahr. Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig gewährt und ist steuerfrei.

Was muss man tun, um Landespflegegeld zu erhalten?

Sie müssen einmalig einen Antrag stellen.

Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird und die notwendigen Voraussetzungen fortbestehen.

Was passiert mit meinen Daten?

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier (PDF).

Haben Sie weitere Fragen?

Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Postfach 13 65
92203 Amberg
+49 9621 9669-2444
landespflegegeld@lfp.bayern.de

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Do, 14:00 – 16:00 Uhr