Landespflegegeld
Pflege stärken, Engagement belohnen: Das Bayerische Landespflegegeld
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
eine gute Pflege für alle pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen. Dieser Aufgabe stellen wir uns auf allen Ebenen.
So möchten wir pflegebedürftige Menschen in Bayern auch direkt, schnell und unbürokratisch unterstützen – mit dem Bayerischen Landespflegegeld, das sie zusätzlich ab Pflegegrad 2 bekommen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: ihre pflegenden Angehörigen, Freunde, Helferinnen und Helfer.

Bayerischer Ministerpräsident

Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention
Eine zentrale Aufgabe des Bayerischen Landesamts für Pflege ist der Vollzug des Bayerischen Landespflegegeldes – von der Antragsbearbeitung bis hin zur Auszahlung. Das Landespflegegeld ist Teil des umfangreichen Pflegepaketes, das die Bayerische Staatsregierung im Mai 2018 beschlossen hat. Menschen, die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft wurden und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, haben Anspruch auf 500,00 Euro pro Pflegegeldjahr. Mit dem Landespflegegeld sollen pflegebedürftige Menschen eine Wertschätzung und eine finanzielle Unterstützung bekommen. Jährlich erhalten über 400.000 Menschen das Bayerische Landespflegegeld.
