Angebote zur Unterstützung im Alltag – Stärkung der häuslichen Betreuung

Inhaltsverzeichnis

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Angebote zur Unterstützung im Alltag – Stärkung der häuslichen Betreuung

Die Unterstützung pflegender Angehöriger und ähnlich nahestehender Menschen nimmt in der Pflegepolitik einen besonderen Stellenwert ein. Denn: Die häusliche Pflege und alle damit verbundenen Aufgaben belasten die Pflegenden oft extrem – körperlich und seelisch. Neben Zeit und organisatorischem Aufwand erfordert die häusliche Pflege auch viel Kraft und Geduld. Und meist erfolgt die Betreuung der Pflegebedürftigen rund um die Uhr. Diese Umstände verändern das Leben von pflegenden An- und Zugehörigen wesentlich und können bis zur sozialen Isolation und zur Gefährdung der eigenen Gesundheit führen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag begleiten und stärken pflegende Angehörige bei ihrem wertvollen Engagement. Sie sollen Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags geben und dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden bleiben können.

Adressen und Kontakte von anerkannten Anbietern finden Sie nachfolgend unter der jeweiligen Angebotsart.

Finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag

Zur Unterstützung von Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege können bis zu 125 Euro monatlich als einheitlicher Entlastungsbetrag für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung und Entlastung eingesetzt werden. Die Pflegekassen erstatten diesen Betrag für die Inanspruchnahme folgender Leistungen:

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen der ambulanten Pflege im Sinne des § 36 SGB XI, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung oder
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI

Der einheitliche monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro kann seit dem 1. Januar 2017 auch für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI eingesetzt werden, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden.

Zusätzlich zum Entlastungsbetrag können bis zu 40% des Leistungsbetrages, der Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für ambulante Sachleistungen zur Verfügung steht und soweit dieser nicht vollständig verbraucht wird, umgewandelt und für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden (Umwandlungsanspruch nach § 45 a Absatz 4 SGB XI).

Die Erstattung der durch die Inanspruchnahme der o.g. Leistungen anfallenden Kosten erfolgt durch die Pflegekassen. Für alle Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse.

Betreuungsangebote

Ehrenamtlicher Helferkreis

Geschulte ehrenamtlich Helfende betreuen unter fachlicher Anleitung pflegebedürftige Menschen stundenweise im häuslichen Bereich. Dieses Betreuungsangebot kann auch von Menschen genutzt werden, die immobil sind und keine Betreuungsgruppe besuchen können.

Betreuungsgruppen

In Betreuungsgruppen werden pflegebedürftige Menschen für mehrere Stunden gemeinsam in einer Gruppe betreut. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bedeutet der Besuch der Gruppe Kontakt- und Teilhabemöglichkeiten. Vorhandene Fähigkeiten werden unterstützt und können damit so lange wie möglich erhalten bleiben. Durch die stundenweise Betreuung haben die pflegenden Angehörigen zeitliche Freiräume für sich.

Qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten (TiPi)

In Privathaushalten werden Menschen mit Unterstützungsbedarf für mehrere Stunden durch eine sogenannte Gastgeberin oder einen Gastgeber betreut und dabei von geschulten ehrenamtlich Helfenden unterstützt. Das Angebot wird durch eine geschulte Fachkraft geleitet und auf die Bedürfnisse der Gäste zugeschnitten.

Angebote zur Entlastung im Alltag

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter unterstützen Pflegebedürftige beim Umgang mit allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags. Sie unterstützen Betroffene, ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten oder zurückzugewinnen und ermöglichen ihnen somit, länger in der eigenen Wohnung verbleiben zu können. Sie begleiten zum Beispiel beim Einkauf oder zum Gottesdienst, kochen oder lesen gemeinsam mit den Pflegebedürftigen. Sie übernehmen nicht eigenständig Tätigkeiten im Haushalt, sondern leisten eher kleine Hilfen wie das Einräumen der Spülmaschine.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Dienstleistungen, die üblicherweise zur Versorgung in einem Privathaushalt erbracht werden. Hierzu zählen unter anderem Reinigungs- und Ordnungsarbeiten, Verpflegung und Lebensmittelbevorratung, Wäsche- und Blumenpflege, Erledigung des Wocheneinkaufs, Fahrdienste zum Arzt und anderen Terminen, etc. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind handwerkliche Tätigkeiten, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden oder die keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben. Auch Tätigkeiten wie Gartenarbeiten oder Schneeräumen sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen.

Angebote zur Entlastung von Pflegenden

Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter

Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter geben den häuslich Pflegenden verlässliche beratende, aber auch emotionale Unterstützung zur besseren Bewältigung des Pflegealltags. Sie helfen bei der Strukturierung und Organisation der häuslichen Pflege und stärken die Fähigkeit zur Selbsthilfe. Sie sind mit Hilfsangeboten vernetzt und achten darauf, dass die Selbstfürsorge der pflegenden Angehörigen nicht so weit in den Hintergrund gerät, dass gesundheitliche Gefährdung und soziale Isolation entstehen. Sie leisten keine Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI, sondern unterstützen Pflegende, vorhandene Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.

Angehörigengruppen

Angehörigengruppen bieten den pflegenden Angehörigen und ähnlich nahestehenden Pflegepersonen die Möglichkeit, sich mit anderen Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation auszutauschen. Die regelmäßigen Treffen der Angehörigengruppen finden unter fachlicher Anleitung statt. Die Teilnahme an einer Angehörigengruppe kann nicht über den monatlichen Entlastungsbetrag abgerechnet werden, wird in der Regel aber kostenfrei angeboten.

Weitere Dienste zur Unterstützung im Alltag

Außerdem können Angebote zur Unterstützung im Alltag erbracht werden von:

Angebote zur Unterstützung im Alltag durch Einzelpersonen

Seit 01.01.2021 ist die Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag durch Einzelpersonen unter bestimmten Qualitätsgesichtspunkten möglich. Dabei ist es dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wichtig, sowohl die bestehenden, gut funktionierenden Strukturen zu erhalten als auch neue, sehr niedrigschwellige Möglichkeiten für ehren- und hauptamtliche Einzelhelferinnen und –helfer zu eröffnen.

Einzelpersonen können sein:

  1. Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
    Für sämtliche Informationen zur Registrierung von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen stehen Ihnen die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege (externer Link) in Ihrem Regierungsbezirk als Ansprechpartner zur Verfügung.
  2. Einzelpersonen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen finden Sie unter „Angebote zur Unterstützung im Alltag – Anerkennung, Registrierung, Förderung“ (interner Link) .

Psychosoziale Beratungsarbeit zu allen Anliegen rund um die häusliche Pflege leisten die Fachstellen für pflegende Angehörige. Die Aufgabenbereiche der Fachstellen für pflegende Angehörige decken sämtliche Felder der Angehörigenarbeit ab und unterstützen Betroffene durch Beratung, kontinuierliche Begleitung und Vermittlung von Angeboten im Betreuungs- und Pflegesetting.

Ebenso stehen die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern mit Sitz in Nürnberg und die in regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Ihrem Regierungsbezirk für eine Beratung zur Verfügung.

Ergänzende Informationen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag finden Sie zudem auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Weitere wichtige Informationen:

Haben Sie Fragen zum Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse senioren-und-pflege@lfp.bayern.de oder telefonisch unter +49 9621 9669-2542.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 44
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg

Tel.: +49 9621 9669-2542
E-Mail: senioren-und-pflege@lfp.bayern.de

telefonische Service-Zeiten:
Mo-Fr, 10:00-12:00 Uhr
Mo & Do, 14:00-16:00 Uhr