Veranstaltungen

Willkommen auf der Veranstaltungsseite des Bayerischen Landesamt für Pflege. Hier finden Sie eine Übersicht über aktuelle, bevorstehende und vergangene Veranstaltungen rund um unsere Aufgabenbereiche. Informieren Sie sich über Termine, Themen und Beteiligungsmöglichkeiten – wir freuen uns auf Ihr Interesse und Ihre Teilnahme.

Fachgespräch am LfP

Die virtuellen Fachgespräche am Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) greifen praxisbezogen und handlungsfeldorientiert aktuelle Themen im pflegerischen Kontext auf. Die Betrachtung der Herausforderung sowie die Entwicklung von „Lösungsansätzen“ stehen dabei im Mittelpunkt. Im Rahmen eines Impulses werden ausgewählte Aspekte präsentiert und anschließend von den Teilnehmenden diskutiert.

Sofern Sie regelmäßig über die neusten Themen aus der Reihe „Fachgespräch am LfP“ sowie die aktuellen Termine informiert werden möchten, freuen wir uns über eine kurze E-Mail an: veranstaltungen@lfp.bayern.de

Digitalisierung der Pflege – Möglichkeiten und Herausforderungen in der ambulanten und stationären Versorgung

Digitalisierung der Pflege – Möglichkeiten und Herausforderungen in der ambulanten und stationären Versorgung

Mittwoch, 04.12.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Der Fachkräftemangel in der Pflege führt zu immer geringeren Auslastungsquoten stationärer Einrichtung und endlosen Suchen nach einem Pflegedienst in der ambulanten Versorgung. Aus Sicht des Referenten, Prof. Dr. Dietmar Wolff wird eine Lösung nur gelingen, wenn wir zum ersten mehr Fachkräfte gewinnen oder zumindest den Status quo erhalten, zum zweiten effizienter die Pflegearbeit gestalten (Personalbemessung, Bürokratieabbau) und zum dritten durch Digitalisierung dort wo möglich und sinnvoll, menschliche Arbeit durch Computer ergänzen oder sogar ersetzen. In dem Impuls werden für die verschiedenen Prozesse der Wertschöpfungskette einer Pflegeeinrichtung verfügbare Digitalisierungstechnologien aufgezeigt, von z.B. Recruiting-Lösungen mit KI über die Telematikinfrastruktur, Spracherkennung bei der Dokumentation oder Sensortechnologien und Exoskelette bis hin zu KI in der Evaluation der Pflege. Außerdem wird ein Weg zur Einführung digitaler Technologien aufgezeigt, der die Mitarbeitenden und Kunden mitnimmt und damit Bedenken und Vorbehalte abbaut.

Konkrete Beispiele des Trucks für die Digitalisierung TruDi werden präsentiert. https://mutig.pulsnetz.de/training/technologiewerkstatt

Impulsgeber: Prof. Dr.-Ing. Dietmar Wolff, Hochschule Hof; Vizepräsident Lehre / Vice President Academic Affairs, Professur für Informations- und Kommunikationssysteme für betriebliche Aufgaben, Forschungsgruppenleiter Innovative Gesundheitsversorgung am Institut für Informationssysteme (iisys)

Weiterentwicklung ambulanter Pflegedienste: Möglichkeiten und Grenzen am Beispiel des Buurtzorg-Modells aus den Niederlanden und weiterer innovativer Modelle aus Deutschland

Mittwoch, 13.11.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Ein Forschungsprojekt an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten hat die Weiterentwicklungsmöglichkeiten der ambulanten Pflege untersucht und dazu eine Reihe von innovativen Pflegedienstleistungsorganisationen untersucht, darunter auch das gemeinnützige Stiftungsunternehmen Buurtzorg aus den Niederlanden.

Dabei konnte das ForscherInnenteam bemerkenswerte Unterschiede auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisebene feststellen, welche im Rahmen der LfP-Veranstaltung vorgestellt werden.  Auch Möglichkeiten, Herausforderungen und Grenzen der Übertragbarkeit des Buurtzorg-Modells in Bayern werden aufgegriffen, da gesetzliche und rahmenvertragliche Grundlagen, Versorgungsverträge, Entgeltvereinbarungen u.a.m. die konzeptionelle Ausrichtung, die Effizienz und Wirksamkeit der Leistungserbringung, die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen für die  Mitarbeitenden und damit die Arbeitgeberattraktivität und letztlich auch die wirtschaftliche Existenz der Pflegedienstanbieter beeinflussen.

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass eine Vielzahl von Faktoren ineinandergreifen. Das Professionsverständnis und die fachlichen Kompetenzen, die Berücksichtigung der multisektoralen Versorgungsbedarfe und die Vernetzung in den Quartieren müssen idealerweise gemeinsam weiterentwickelt und aufeinander bezogen werden. Den zuständigen kommunalen Instanzen (Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke) kommt damit eine wesentlich stärkere Steuerungs- und Sicherstellungsverantwortung zu. Die Chancen der Digitalisierung, der akademischen Pflegeausbildung und der fachlichen Weiterqualifizierung sind im Rahmen eines professionellen Changemanagements weitere Aspekte für die Weiterentwicklung der ambulanten Pflege. Die Erkenntnisse aus den Niederlanden legen zudem nahe, dass ambulante Pflegedienste gezielt und durchdacht in regionale, kommunale und nachbarschaftliche Leistungsverbünde einzubinden und für die Koordination Instrumente aus dem Care- und Casemanagement bedeutsam sind.

Impulsgeber: Herr Prof. Zacher, Bayerisches Zentrum Pflege Digital (BZPD) und Herr Prof. Prestel, Institut für Gesundheit und Generationen (IGG)

Themenfeld Lotsen – Case- und Care-Management im Kontext Pflege ambulant

Mittwoch, 06.11.2024 13:00 bis 15:00 Uhr

Das deutsche Gesundheitssystem gilt im internationalen Vergleich als leistungsfähig, aber auch teuer. Das umfangreiche Spektrum der Leistungskataloge der Gesetzlichen Kranken- und der Sozialen Pflegeversicherung ist für viele Akteure im System kaum zu überblicken. Die Intransparenz der vielfältigen und segmentierten Versorgungssysteme und die daraus entstehenden Informationsdefizite bei Patientinnen und Patienten und Leistungserbringern führen dazu, dass eine angemessene gesundheitliche und pflegerische Versorgung, insbesondere in komplexen Fällen, nicht oder nur teilweise oder erst verspätet stattfindet. Dies geht mit Einbußen bei der Lebensqualität der Versicherten einher und gefährdet auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung. In der Praxis werden daher seit einigen Jahren zahlreiche Modellprojekte initiiert, die den Einsatz sogenannter „Patientenlotsen“ (PL) zur Unterstützung und Begleitung von vulnerablen Personengruppen, vor allem schwer kranken Patientinnen und Patienten mit besonders komplexen Versorgungsbedarfen erproben. Im Vortrag werden Konzepte, die besonders für die ambulante Pflege konzipiert wurden, vorgestellt.

Impulsgeberin: Frau Dr. Grit Braeseke, Bereichsleiterin Pflege IGES Institut GmbH

Pflege am Wendepunkt- Ergebnisse des Monitorings zum Pflegepersonalbedarf in Bayern

Mittwoch, 09.10.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Zum zweiten Mal hat die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) das Monitoring zum Pflegepersonalbedarf in Bayern beauftragt und Ende 2023 vorgestellt. Im Gutachten werden relevante Ergebnisse der Pflegeinfrastruktur, der Beschäftigung sowie der Qualifizierung gebündelt und regionalisiert dargelegt. Analysiert wurden rund 50 Einzelindikatoren; ergänzend wurden die Analysen durch Einschätzungen aus Pflegebildungseinrichtungen, Krankenhäusern, ambulanten Diensten und teil- und vollstationären Einrichtungen, die an der bayernweiten Befragung teilgenommen haben. Für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt wurden Profile zur Langzeitpflege erstellt und sollen den Akteurinnen und Akteuren vor Ort als Grundlage zur regionalen Entwicklung dienen.

Im Fachgespräch stellt einer der beiden Verantwortlichen, Prof. Dr. Michael Isfort, zentrale Ergebnisse und Entwicklungen für Bayern und ausgewählte Regionen vor. Nach einem Input besteht die Möglichkeit, die vorliegenden Befunde gemeinsam zu diskutieren, mit den eigenen Erfahrungen und Beobachtungen abzugleichen und Handlungskonsequenzen abzuleiten.

Impulsgeber: Herr Prof. Michael Isfort, DIP GmbH

Die Evolution der Pflege: Die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen im Kontext des Community Health Nursing

Mittwoch, 18.09.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Um eine nachhaltige Gesundheitsversorgung zu gestalten und die gesundheitsbezogenen Outcomes einer alternden Bevölkerung sektorenübergreifend positiv zu beeinflussen, sollen akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen künftig mit erweiterten heilkundlichen Kompetenzen ausgestattet werden. In Ländern, in welchen Pflegekräfte bereits eine heilkundliche Tätigkeit übernehmen, zeigt die Studienlage, dass hierdurch die Qualität der Versorgung nicht leidet, sondern im Gegenteil nachhaltig gesteigert werden kann (DPR 2023). Hierfür gestaltet das jüngst verabschiedete Pflegestudiumstärkungsgesetz sowie bekannt gewordenen Eckpunkte eines Pflegekompetenzgesetzes weitere Rahmenbedingungen. Ein graduelles Zunehmen der Selbständigkeit durch die Pflegefachperson bis hin zur Selbständigen Durchführung von Heilkunde nach einem Masterabschluss der Advanced Nursing Practice ist in den Eckpunkten zu einem Pflegekompetenzgesetz vorgesehen. Eine solche, erweiterte Pflegepraxis bietet das Konzept des Community Health Nursing (CHN). Die CHN, in Anlehnung an ein Konzept der World Health Organisation (WHO) (WHO 2017), inkludiert Tätigkeiten der klinischen und außerklinischen Pflege, welche eine selbständige Therapieverantwortung pflegerischer sowie heilkundlicher Aufgaben umfasst. Ergänzend hierzu sind Kompetenzen in Forschung und Leitung Bestandteil, um präventiv (in Primär, Sekundär und Tertiärprävention) sowie vernetzend tätig zu werden. Das selbstständige Durchführen und Abrechnen von Disease Management setzt rechtliche Rahmenbedingungen der Heilkundeübertragung voraus. Die Gestaltung von Rahmenbedingungen, unter welchen diese neue Pflegepraxis stattfinden kann, werden in diesem Fachgespräch diskutiert.

Impulsgeber:
Frau Dr. Christine Aumer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Fachbereich Pflege – Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften, TH Deggendorf
Herr Daniel Schümann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Fachbereich Pflege – Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften, TH Deggendorf

Zukunft der Sorge: Caring Communitys und Zukunft der kommunalen Daseinsvorsorge

Mittwoch, 12.06.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Im Lichte der relevanten rechtlichen Vorgaben (UN-Grundrechtskonventionen, Europäische Grundrechtscharta, GG, System der SGB, WTG der Länder) wird (1) die Grundidee einer auf soziale Inklusion abzielende Sozialraumentwicklung, (2) der strategische Handlungskontext der kommunalen Daseinsvorsorge und die Rolle der Sozialvericherungsträger, (3) das zugrundeliegende personale Menschenbild  und der Raum-begriff netzwerktheoretisch erläutert und (4) die Entwicklung der Begrifflichkeiten (Hilfe-Mix, Welfare-Mix, Trägerpluralismus, lokale sorgende Gemeinschaften  Caring Community-Building)  in Bezug auf die Wohnformen im Alter eingeordnet, und (5) die Bedeutung von generativen, die Sozialraumentwicklung antreibende und fördernde Agenturen in Bezug auf Case und Care Management (erläutert u. a. am Absatz 2 des § 7c SGB XI) dargelegt. An Problembeispielen (z. B. Krankenhausentlassung vulnerabler Hochaltrigkeit) kann die Idee vernetzter Lebenswelten erläutert werden. Am Beispiel des an Demenz erkrankten älteren Menschen im Akutkrankenhaus soll erläutert werden, welche Bedeutung ein notwendiger Wandel der Altersbilder bei den Akteuren im Versorgungsgeschehen ist. Ein Blick auf das – vorerst – gescheitere Gesetz zur Neuordnung der primärmedizinischen Versorgung im Quartier rundet die Analyse ab.

Impulsgeber: Herr Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt, Universität Köln

Gutachten: „Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege“

Mittwoch, 21.02.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Ausgehend von einer Debatte im Bayerischen Landtag hat das Institut für Gesundheit und Generationen (IGG) der Hochschule Kempten im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention innovative Modelle zur Weiterentwicklung der ambulanten Pflege wissenschaftlich untersucht und bewertet. Neben mehreren Anbietern in Deutschland  wurde auch der Pflegedienstleister Buurtzorg in den Niederlanden in die Untersuchungen einbezogen und dessen Struktur und Prozessorganisation vor Ort teilnehmend beobachtet und analysiert.  Ergänzt durch eine Recherche der Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege in den Niederlanden und eine Reihe von Interviews mit Fach- und Führungskräften konnten wertvolle Erkenntnisse zu den Möglichkeiten und Grenzen der Übertragbarkeit des Buurtzorg-Konzeptes nach Deutschland und Bayern gewonnen werden. Gesetzliche und rahmenvertragliche Grundlagen, Versorgungsverträge und Entgeltvereinbarungen beeinflussen die konzeptionelle Ausrichtung, die Effizienz und Wirksamkeit der Leistungserbringung, die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen für die  Mitarbeitenden und damit die Arbeitgeberattraktivität und letztlich auch die wirtschaftliche Existenz der Pflegedienstanbieter.
Die Ergebnisse zeigen, dass eine Vielzahl der Faktoren ineinandergreifen. Das Professionsverständnis und die fachlichen Kompetenzen, die Berücksichtigung der multisektoralen Versorgungsbedarfe und die Vernetzung in den Quartieren müssen gemeinsam weiterentwickelt und aufeinander bezogen werden. Den zuständigen kommunalen Instanzen (Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke) kommt damit eine wesentlich stärkere Steuerungs- und Sicherstellungsverantwortung zu. Die Chancen der Digitalisierung, der akademischen Pflegeausbildung und der fachlichen Weiterqualifizierung sind im Rahmen eines professionellen Changemanagements weitere Aspekte für die Weiterentwicklung der ambulanten Pflege.
Die Erkenntnisse aus den Niederlanden legen zudem nahe, dass ambulante Pflegedienste gezielt und durchdacht in  regionale, kommunale und nachbarschaftliche Leistungsverbünde einzubinden sind, für die  Koordination Instrumente aus dem Care- und Casemanagement bedeutsam sind.

Impulsgeber: Herr Prof. Zacher und Herr Prof. Prestel, Bayerisches Zentrum Pflege Digital

Teilstationäre Versorgung – Solitäre Nachtpflege in Bayern

Mittwoch, 31.01.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Teilstationäre Versorgung – Solitäre Nachtpflege in Bayern

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2–5 haben nach § 41 SGB XI Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die Leistung für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ergibt sich aus § 45b Abs.1 SGB XI. Danach können Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag gemäß § 45 Abs. 1 SGB XI im Wege der Kostenerstattung auch für Leistungen der Tages- und Nachtpflege einsetzen.

Die Leistungen der teilstationären Pflege sind darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Gäste, deren Fähigkeiten und Selbständigkeit sowie deren soziale Kontakte zu fördern und zu erhalten. Pflegebedürftige Personen sollen trotz ihres Unterstützungsbedarfs ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.

Teilstationäre Pflege dient der Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege sowie der Alltagskompetenz.

wohlBEDACHT e.V. hat seit Januar 2014 Erfahrungen in der Nachtbetreuung. Ab dem 01.02.2024 hat wohlBEDACHT e.V. einen Versorgungsvertrag gem. § 72 SGB XI für eine solitäre Nachtpflege in München.

In ihrem Impuls wird auf konzeptionellen Grundlagen – u.a. Zielgruppe, Nachtstruktur, Raumkonzeption, Arbeitsorganisation – und die Personalstruktur eingegangen.

Impulsgeber:
Frau Brandtner, Geschäftsführerin Nachtpflege, wohlBEDACHT e.V.
Herr Schmidt, Pflegedienstleitung Nachtpflege, wohlBEDACHT e.V.

Bayerische ‚Fast Lane‘ –
Gesundheitsfachberufe und Zentralisierung der Anerkennungsverfahren am LfP

Aktuelle Informationen des LfP, der ZSEF und der KuBB

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 05.11.2024 hat die bayerische Staatsregierung die Einführung einer generellen Fast Lane sowie die Zentralisierung der Anerkennungsverfahren in den weiteren Gesundheitsfachberufen (Physiotherapeut/-in, Hebamme, Mediz. Technologe/-in etc.) am Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) beschlossen. Der Wechsel der Zuständigkeit von den Bezirksregierungen auf das LfP findet im Sommer 2025 statt.

Gemeinsam mit der ZSEF und der KuBB möchten wir Sie gerne bereits vor dem Zuständigkeitswechsel über den aktuellen Stand informieren und Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Das LfP veranstaltet zu diesem Zweck gemeinsam mit ZSEF und KuBB eine dreiteilige Online-Veranstaltungsreihe via Webex an folgenden Terminen:

Bereits stattgefundene Veranstaltungen

„IKP zum Anfassen“ –
Mythen der Pflegedokumentation: LfP und Prüfinstanzen im Dialog mit Pflegefachpersonen

Um die Pflegedokumentation ranken sich viele Mythen. Den Wahrheitsgehalt dieser Mythen zu prüfen, ist im Pflegealltag in der Regel zeitlich kaum möglich. Die Initiative Klartext Pflegedokumentation (IKP) hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, durch Aufklärung für Entlastung zu sorgen und verlässliche Informationen bereitzustellen. Weitere Informationen zur Initiative Klartext Pflegedokumentation (IKP) finden Sie auch unter www.klartext-pflegedokumentation.bayern.de.

Es wurden zehn gängige Mythen rund um die Praxis der Pflegedokumentation im „Faktencheck Pflegedokumentation“ untersucht. Zu jedem Mythos trifft die IKP Aussagen zum Wahrheitsgehalt und leitet Empfehlungen für den pflegerischen Alltag ab. Das Bayerische Landesamt für Pflege, Vertreterinnen und Vertreter der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) sowie des Medizinischen Dienstes (MD) Bayern möchten gemeinsam mit Ihnen, der Pflegepraxis, dazu in den Dialog gehen.

Die IKP lädt Sie deshalb herzlich zur Online-Veranstaltungsreihe „IKP zum Anfassen“ – Mythen der Pflegedokumentation: LfP und Prüfinstanzen im Dialog mit Pflegefachpersonen ein.

Hinweis: Die Veranstaltungsreihe richtet sich in erster Linie an Pflegefachpersonen aus der stationären Langzeitpflege. Gerne können aber natürlich auch Pflegefachpersonen aus dem ambulanten Bereich teilnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen nicht aufgezeichnet werden.
Die Mythen aus unserer Veranstaltungsreihe stehen für Sie jederzeit im PDF-Format auf unserer Homepage www.klartext-pflegedokumentation.bayern.de zum Download bereit. Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass wir den in der Veranstaltung gezeigten Foliensatz nicht zur Verfügung stellen.