Pflegestrukturplanung in bayerischen Kommunen – Miteinander Pflege in Zukunft gestalten

Angebote für Kommunen

Unsere Unterstützungsangebote für bayerische Kommunen

Das Bayerische Landesamt für Pflege und das Bayerische Landesamt für Statistik stellen eine Handlungsleitlinie sowie verlässliche Daten zur Pflegebedarfsermittlung zur Verfügung, um eine einheitliche Pflegestrukturplanung innerhalb Bayerns zu ermöglichen. Darüber hinaus entwickeln wir bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für die Pflegestrukturplanung der bayerischen Kommunen.

Handlungsleitlinie zur Pflegebedarfsermittlung

Die Bayerische Handlungsleitlinie zur Bedarfsermittlung in der Langzeitpflege unterstützt Sie bei der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegebedarfsermittlung. Gemeinsam mit Akteuren aus der Praxis haben wir die Handlungsleitlinie mit einem Basismodell zur Pflegebedarfsermittlung entwickelt. Wir erleichtern Ihnen den Einstieg in die Durchführung der Pflegebedarfsermittlung und helfen mit, eine vergleichbare methodische Herangehensweise in Bayern zu etablieren. Die Datengrundlage des Basismodells stellt das Bayerische Landesamt für Statistik ab voraussichtlich 2026 allen bayerischen Kommunen zur Verfügung und löst damit das Pflegegutachten des IGES-Instituts ab.

  • Bayerische Handlungsleitlinie zur Bedarfsermittlung in der Langzeitpflege

Feedback zur Bayerischen Handlungsleitlinie: FeedPLan-Umfrage

117 bayerische Kommunen haben sich 2023 an der Onlinebefragung beteiligt, um die Inhalte der Handlungsleitlinie zu bewerten. Darüber hinaus wurden sie zum aktuellen Stand der Pflegebedarfsermittlung, dem Bedarf an Bildungsangeboten und dem Aufbau eines Netzwerks befragt.

Sie wollen mehr zu den Antworten wissen?

  • Ergebnisse FeedPLan-Umfrage

Daten für die Pflegebedarfsermittlung

Wie wichtig es ist, den Pflegebedarf in den Kommunen regelmäßig zu ermitteln und zu überprüfen, ist aufgrund des demographischen Wandels und der sich stetig ändernden Bevölkerungsstruktur offensichtlich. Entscheidungen erfordern dabei eine zuverlässige Datengrundlage.

Portal Pflegebedarf 2050

Die Daten des aktuellen Pflegegutachtens für Bayern und die dazugehörigen Prognosen des IGES Instituts sind auf dem Portal Pflegebedarf 2050 abrufbar. Abgebildet sind die aktuelle Pflegesituation im häuslichen, vollstationären und teilstationären Bereich sowie Prognosen zur zukünftigen Entwicklung bis 2050 für alle bayerischen Kommunen bis auf Kreisebene.
GENESIS-Online Datenbank des Bayerischen Landesamts für Statistik

Das Bayerische Landesamt für Statistik ist als zentraler Informationsdienstleister der amtlichen Statistik in Bayern die verlässliche Quelle mit Daten zum aktuellen Stand der Pflege und Bevölkerung sowie zur Bevölkerungsvorausberechnung. Über die Datenbank
GENESIS-Online sind die Informationen zur jeweiligen Statistik frei verfügbar.

Hier geht es zu den Statistiken in GENESIS-Online:

Kontaktverzeichnis

Ihr Kontakt zu den Verantwortlichen für die Pflegebedarfsermittlung in weiteren bayerischen Landkreisen und Kreisfreien Städten

Kontaktverzeichnis Pflegestrukturplanung BayernKommentar
Name der KommuneTitelVornameNachnameFunktionE-Mail Telefon
Landkreis MiesbachAstrid AchterbergLeitung Fachstelle für Soziales und Senioren und Seniorenbeauftragte LKastrid.achterberg@lra-mb.bayern.de08025/704-4004nicht unterschrieben, aber in Mail Einwilligung hinterlegtE-Mail am 22.10
Stadt PassauClaudiaBachlFach- und Anlaufstelle für ältere Menschen claudia.bachl@passau.de0851/396 236E-Mail am 22.10
Landkreis Bad Tölz-WolfratshausenChristianeBäumlerFachbereichsitg. Senioren und Teilhabesenioren@lra-toelz.de08041 505-280E-Mail am 22.10
Stadt AmbergSabineBeilFachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtung, -Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA)sabine.beil@amberg.de09621 10 13 13E-Mail am 22.10
Landkreis Garmisch-PartenkirchenDanielaBittnerSozialplanerindaniela.bittner@lra-gap.de08821 / 751577E-Mail am 22.10
Landkreis BayreuthKarinBöhmAllgemeine Seniorenarbeit und Wohnberatungkarin.boehm@lra-bt.bayern.de0921728-509E-Mail am 22.10
Landkreis GünzburgAnneBorgovanSeniorenfachstelle, Weiterentwicklung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptsseniorenfachstelle@landkreis-guenzburg.de08221/95-235E-Mail am 22.10
Landkreis AschaffenburgSinaEmmerichKommunale Bildungs- und Sozialkoordinationsina.emmerich@lra-ab.bayern.de06021 / 394 -4313E-Mail am 22.10
Stadt Weiden i. d. Opf.EviFinkAbteilungsleitung besondere soziale Diensteevi.fink@weiden.de0961/81-5151E-Mail am 22.10
Landkreis ChamAnjaFischerLeitung Sachgebiet Betreuung, Heimaufsicht, Senioren, Ausbildungsförderunganja.fischer@lra.landkreis-cham.de09971-78/540E-Mail am 22.10
Landkreis AnsbachIngeGenthnerFachstelle für Seniorenhilfeplanungbes.soziales@landratsamt-ansbach.de0981 468-5200E-Mail am 22.10
Landeshauptstadt MünchenBirgitGregerStabsstelle Planung (zuständig u. a. für: Marktberichte Pflege, Pflegebedarlsermittlung, Pflegemonitoring)birgit.greger@muenchen.deE-Mail am 22.10
Landkreis Nürnberger LandAnjaGruhlKoordination Seniorenarbeita.gruhl@nuernberger-land.de09123-9506423E-Mail am 22.10
Stadt HofDr. SandraHäuplerSeniorenbeauftragte Stadt Hofdr.sandra.haeupler@stadt-hof.de09281/815-1792E-Mail am 22.10
Landkreis Aichach-FriedbergIngridHafner-EichnerSachgebietsleitungingrid.hafner-eichner@lra-aic-fdb.de08251-92-281E-Mail am 22.10
Landkreis TirschenreuthJonasHornSachgebietsleiter Betreuungsstelle/FQA/Seniorenfachstellejonas.horn@tirschenreuth.de09631/88-281E-Mail am 22.10
Landkreis AschaffenburgDanielaJakobFachbereichsleitungDaniela.Jakob@Lra-ab.bayern.deE-Mail am 22.10
Landkreis MiltenbergChristinaJungFachstelle Altenhilfeplanung und allgemeine Seniorenarbeitchristina.jung@lra-mil.de09371 501-192E-Mail am 22.10
Landkreis SchwandorfCorneliaKienerSachgebietsleitung im SG Senioren- und Kommunales Bildungsmanagementcornelia.kiener@landkreis-schwandorf.deE-Mail am 22.10
Landkreis Bad Tölz-WolfratshausenMaria-KristinKistlerErstellung Seniorenpolitisches Gesamtkonzeptsenioren@lra-toelz.de08041 505-674E-Mail am 22.10
Landkreis RegenChristineKreuzerehrenamtliche Kreis Seniorenbeauftragte des Landkreisesec.kreuzer@magenta.de99229024E-Mail am 22.10
AltöttingKatrinKrumbachnerKommunale Koordinatorin der Seniorenarbeitkatrin.krumbachner@lra-aoe.de08671 502-207E-Mail am 22.10
Landkreis Amberg-SulzbachSilkeKunzPflegeberatungsstelle/Seniorenkontaktstellepflegeberatung@amberg-sulzbach.deE-Mail am 22.10
Landkreis Neuburg-SchrobenhausenChristianKutzSachgebietsleiter Senioren und Betreuungchristian.kutz@neuburg-schrobenhausen.de08431 57530E-Mail am 22.10
Stadt AugsburgStefanLaschSozialplanersozialplanung@augsburg.deE-Mail am 22.10
Landkreis RosenheimJürgenLaupheimerSozialplanerjuergen.laupheimer@lra-rosenheim.de08031 392-2003E-Mail am 22.10
Stadt AmbergSabrinaLiermannSeniorenstellesabrina.Liermann@Amberg.de09621 - 101370E-Mail am 22.10
Stadt LandshutChristoph LimmerSozialamtsleitungsozialamt@landshut.de; christoph.limmer@landshut.de; 0871/88-1250E-Mail am 22.10
Landkreis FürthTanjaMaierSeniorenbeauftragte t-maier@lra-fue.bayern.de0911/9773-1226E-Mail am 22.10
Landkreis Erding LenaMaierhoferSozialplanung lena.maierhofer@lra-ed.de 08122 58 1695E-Mail am 22.10
Landkreis AugsburgReginaMayerFachbereichsleiterin Soziales Betreuungswesen und SeniorenfragenRegina.Mayer@LRA-a.bayern.de0821/3102-2484E-Mail am 22.10
Landkreis OberallgäuClaudiaOpitz-MayerSozialplanerinstatistik-planung@lra-oa.bayern.deE-Mail am 22.10
Landkreis UnterallgäuHubertPleplaKoordinationsstelle Seniorenkonzepthubert.plepla@lra.unterallgaeu.de08261/995-457E-Mail am 22.10
Bezirk OberpfalzChristineProbstMitarbeiterin in der Sozialplanungchristine.probst@bezirk-oberpfalz.de0941 9100-2112E-Mail am 22.10
Stadt und Landkreis HofAlexandraPuchtaGeschäftsführung - Zweckverband Leitstelle Pflege Hofer Land Alexandra.Puchta@Leitstelle-Pflege.deE-Mail am 22.10
Landkreis Landsberg am LechRais ParsiPajamMitarbeiter / Seniorenpolitisches Gesamtkonzept, Pflegebedarfsplanungpajam.rais-parsi@lra-ll.bayern.de 08191 129-1273E-Mail am 22.10
Stadt AmbergMartinReinhardtAmtsleitung - Amt für soziale AngelegenheitenMartin.Reinhardt@amberg.de09621 10 13 41E-Mail am 22.10
Landkreis Bad KissingenAntjeRinkstv. Sachgebietsleitung Regionalentwicklung | Regionalmanagementantje.rink@kg.de0971/801 5201E-Mail am 22.10
Landkreis Main-SpessartMonikaRothagenFachstelle für allgemeine Seniorenarbeitmonika.rothagen@lramsp.de09353-793-1146E-Mail am 22.10
Stadt BambergAngelikaSeemüllerSozialplanungsozialplanung@stadt.bamberg.de0951 87 1448E-Mail am 22.10
Landkreis BambergMaaritStierteFachbereichsleitung Soziale Entwicklung, Inklusionmaarit.stierle@lra-ba.bayern.de0951 85510E-Mail am 22.10
Landeshauptstadt MünchenDavidStollLeitung der Stabstelle Planung im Amt für soziale Sicherungdavid.stoll@muenchen.de089/233 68252E-Mail am 22.10
Landkreis LandshutElisabethStrasserSeniorenbeauftragteelisabeth.strasser@landkreis-landshut.de0871 4082116E-Mail am 22.10
Stadt AschaffenburgOliverTheißSozialplaneroliver.theiss@aschaffenburg.de06021 330 1380E-Mail am 22.10
Landkreis Wunsiedel i. FichtelgebirgeSarah-AlenaThomaSozialplanerinsarah-alena.thoma@landkreis-wunsiedel.de09232/80518E-Mail am 22.10
Landkreis Rhön-GrabfeldSabine Wenzel-Geierstv. Sachgebietsleitung Amt für Seniorensabine.wenzel-geier@rhoen-grabfeld.de 09771/94138E-Mail am 22.10
Landkreis FreisingDr. JensHornigSozialplanerjens.hornig@kreis-fs.de08161/600-860kam per Post, muss noch eingescannt werden. E-Mail am 22.10
Stadt KaufbeurenPeterKloosAbteilungsleiter der Abteilung Arbeit und Sozialessozialamt@kaufbeuren.deE-Mail am 22.10
Landratsamt Donau-RiesChristianTrollmannSeniorenpolitik und Beauftragter für Belange von Menschen mit Behinderungchristian.trollmann@lra-donau-ries.de0906 74-546E-Mail am 22.10
Bezirk SchwabenBenjaminGunkelSozialplanerbenjamin.gunkel@bezirk-schwaben.de0821 3101 4829E-Mail am 22.10
Landratsamt KitzingenHerbertKöhlSeniorenbeauftragterherbert.koehl@kitzingen.de09321 928 5010E-Mail am 22.10
Stadt BayreuthBrigitteNürnbergerSeniorenbeauftragtebrigitte.nuernberger@stadt.bayreuth.de0921 -25- 1 604E-Mail am 22.10
Landkreis Haßberge KathrinGlaubrechtLeitung der Pflege und Wohnberatungsstellepsp@hassberge.de09521/27-395E-Mail am 22.10
Stadt StraubingRitaHilmerFachstelle Senioren und Wohnberatungrita.hilmer@straubing.de09421/944-70469E-Mail am 22.10
Landkreis RothCarmenFuhrmannKoordinatorin Seniorenarbeitseniorenamt@landratsamt-roth.de
Stadt RegensburgSilvia BertholdAbteilungsleitung berthold.silvia@regensburg.de0941/507-5544
Landkreis CoburgSabrinaMüllerLeitung Fachbereich Seniorensabrina.mueller@landkreis-coburg.de

Sind Sie verantwortlich für die Pflegebedarfsermittlung in Ihrer Region und haben Interesse in die Kontaktübersicht aufgenommen zu werden? Oder haben Sie Rückfragen zum Kontaktverzeichnis? Dann melden Sie sich gerne unter pflegestrukturplanung@lfp.bayern.de.

Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen, die:

  • Eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ nach § 5 HebG besitzen,
  • Ihren Beruf in Bayern ausüben,
  • Freiberuflich tätig sind und
  • Im beantragten Kalenderjahr mindestens vier Geburten pro Jahr oder mindestens eine Geburt pro Quartal verantwortlich betreuen.

Gegenstand der Zuwendung

Gefördert wird die verantwortliche Betreuung von Geburten in Bayern.

Art und Umfang der Zuwendung; zuwendungsfähige Ausgaben

Die Zuwendung wird im Wege der Festbetragsfinanzierung als Projektförderung in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Jahr gewährt.

Der Zuwendungszeitraum ist ein Kalenderjahr. Bei einem späteren Beginn der Tätigkeit ist der Zeitpunkt anzugeben, zu dem die Hebamme mit dem Projekt begonnen hat (auch vorbereitende Tätigkeiten bzw. Anschaffungen).

Zuwendungsfähige Ausgaben

Der Gesamtbetrag der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben pro Jahr beträgt insgesamt 1.500 Euro.

Zuwendungsfähig sind die im Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit in der im Freistaat ausgeübten Geburtshilfe stehenden wiederkehrend anfallenden Ausgaben, die im beantragten Kalenderjahr anfallen. Folgende Ausgabengruppen können pauschal angesetzt werden:

  • Beiträge an Versicherungen, die zusätzlich zur Berufshaftpflichtversicherung anfallen
  • Ausgaben für Dokumentation und Statistik
  • Ausgaben für Qualitätsmanagement
  • Ausgaben für Abrechnungsdienstleister
  • Ausgaben für Mobilität (Öffentliche Verkehrsmittel, E-Bike, Kfz, Kfz-Versicherung, Steuer, Reparatur, usw.)
  • Ausgaben für das Vorhalten und Wartung der Materialien
  • Ausgaben für Büro- und Geschäftsbedarf
  • Ausgaben für Räumlichkeiten (Miete, Geschäftsausstattung)
  • Personalausgaben
  • Fortbildungsausgaben

Hinweis:

Sofern Sie im beantragten Jahr bspw. die Niederlassungsprämie beantragt bzw. bewilligt bekommen haben, können solche Ausgaben, die bereits im Rahmen der Niederlassungsprämie angesetzt wurden, nicht auch über den Hebammenbonus gefördert werden.

Einzureichende Unterlagen

Sie müssen dem Antrag folgende Nachweise beifügen:

  • eine Ablichtung der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder der Datenseite und Folgeseite 1 Ihres Reisepasses
  • Nachweis über die Erlaubnis nach § 5 des Hebammengesetzes in Kopie (z. B. Examen) Nachweis über eine freiberufliche, geburtshilfliche Tätigkeit in Bayern durch:
  • Nachweis des persönlichen Institutionskennzeichens gem. § 293 SGB V in Kopie oder
  • Nachweis der Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt nach Art. 12 GDVG in Kopie (bei Wohnsitz außerhalb Bayerns immer notwendig)
  • Nachweis über die Betreuung von mindestens vier Geburten in Bayern für das Jahr, für das der Hebammenbonus beantragt wird, durch:
    • Bescheid bzw. Bescheide in Kopie über die Gewährung des Sicherstellungszuschlags nach dem Vertrag gem. § 134a SGB V oder
    • Nachweis über abgerechnete geburtshilfliche Leistungen durch schriftlichen Behandlungsvertrag oder Abrechnung/Nachweis mit der GKV
      ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung im Original
  • Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen der Hebammenbonusgewährung im Original.

Einzureichende Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:

  • eine „De-minimis“-Erklärung,
  • eine Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen.
  • ein Identitätsnachweis (Vorderseite des Personalausweises bzw. Datenseite des Reisepasses) in Kopie,
  • ein Nachweis über die Erlaubnis nach § 5 HebG in Kopie,
  • ein Nachweis über eine freiberufliche geburtshilfliche Tätigkeit in Bayern durch
    • einen Nachweis des persönlichen Institutionskennzeichens (IK) nach § 293 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) oder
    • einen Nachweis der Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt nach Art. 10 Abs. 3 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG),
  • ein Nachweis über die Betreuung von mindestens vier Geburten in Bayern in dem der Antragstellung vorangehenden Kalenderjahr durch
    • einen Nachweis über die Gewährung des Sicherstellungszuschlags nach dem Vertrag gemäß § 134a SGB V,
    • einen Nachweis über abgerechnete geburtshilfliche Leistungen jeweils durch schriftlichen Behandlungsvertrag oder
    • anonymisierte Abrechnungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung

Bitte beachten Sie die geänderte Antragsfrist: Der Antrag für das Jahr 2024 und 2025 muss bis spätestens 30.06.2025 am Landesamt für Pflege eingegangen sein.

Den Antrag können Sie hier online ausfüllen und einreichen:

Die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie hier:

Zusätzlich zum Antrag ist eine Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen sowie eine De-minimis-Erklärung einzureichen. Die Erklärungen sind dem Antragformular beigefügt oder Sie können diese hier abrufen:

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes für das Jahr 2025 ist bis spätestens 30.06.2026 die Verwendungsbestätigung einzureichen. Das Formular finden Sie hier:

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bayerischen Hebammenbonus:

Bayerisches Landesamt für Pflege
Hebammenbonus
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
09621 9669-2555
hebammenbonus@lfp.bayern.de