100% WLAN-Strategie – Komplementärförderung zur Beschleunigung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Einrichtungen nach § 8 Abs. 8 SGB XI

Um die Digitalisierung in den bayerischen Pflegeeinrichtungen zu beschleunigen und Einrichtungen finanziell zu entlasten, gewährt der Freistaat Bayern ergänzend zur Förderung der Pflegeversicherung im Rahmen der „100% WLAN Strategie – Komplementärförderung“ bis zu weiteren 12.000 Euro bzw. maximal 40 Prozent der verausgabten Mittel.

Förderfähig sind einmalige Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung, die als Hauptzweck insbesondere die Entlastung der Pflegekräfte, die Verbesserung der pflegerischen Versorgung oder die Förderung einer stärkeren Beteiligung der Pflegebedürftigen verfolgen. Damit einhergehende Kosten der Inbetriebnahme wie der Erwerb von Lizenzen sind ebenfalls förderfähig.

Vorbehaltlich der Verabschiedung des Nachtragshaushalts können ab 01.05.2025 Anträge gestellt werden.

Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung ist die Vorlage des Zuwendungsbescheides der für den Vollzug des Bundesförderprogramms zuständigen Pflegekasse, der nach dem 01.04.2025 erlassen wurde sowie eine Erklärung zur Einhaltung der sich aus dem Beihilferecht ergebenden Vorgaben (DAWI-De-minimis-Erklärung).

Die abschließende Festsetzung der Höhe der Zuwendung und die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage der durch die Pflegekasse geprüften Abrechnung, die gleichzeitig den geprüften Verwendungsnachweis für die Komplementärförderung darstellt.

Antragstellung

Dem Antrag beizufügende Unterlagen:

Verwendungsnachweis

  • Vorlage der durch die Pflegekasse geprüften Abrechnung

Anträge auf Komplementärförderung des Freistaats Bayern nach § 8 Abs. 8 SGB XI können zudem online gestellt werden.
Das Verfahren ist hier aufrufbar.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
+49 9621 9669-0
digitale-versorgung@lfp.bayern.de