Sehr geehrte Damen und Herren,

Demenz ist zwar kein vollkommenes Tabu mehr, aber Vorbehalte gibt es immer noch. Deshalb ist es so wichtig, um Verständnis für Betroffene zu werben und Ängste abzubauen sowie eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Mit dem Bayerischen Demenzfonds werden Angebote zur Teilhabe und Programme zur Stärkung von demenzsensiblen Kommunen gefördert und Drittmittel eingeworben, um insbesondere Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen. Dabei soll der Fokus auf lokalen Maßnahmen liegen, die ein Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz in den Blick nehmen. Machen wir uns gemeinsam auf den Weg zu einer demenzfreundlichen Gesellschaft, in der Menschen mit Demenz dabei und mittendrin sind.

Für Ihr Engagement bedanke ich mich ganz herzlich!

Ihre Judith Gerlach, MdL
Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention

Der Bayerische Demenzfonds

Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen wünschen sich häufig, dass ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Häuslichkeit so lange wie möglich aufrechterhalten werden kann. Der Bayerische Demenzfonds setzt sich speziell für die Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld ein:

  • Mit einer Förderung unterstützt der Bayerische Demenzfonds zum einen Angebote, die Menschen mit Demenz mitreden, mitmachen und mitbestimmen lassen (Fördersäule 1). Es geht dabei um Ansätze, die ein Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz an ihrem Lebensort ermöglichen. Zum anderen fördert der Bayerische Demenzfonds Programme, die den Auf- und Ausbau von demenzsensiblen Kommunen unterstützen (Fördersäule 2).
  • Mit dem Wissenschaftspreis zeichnet der Bayerische Demenzfonds hervorragende, wissenschaftliche Arbeiten aus, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld beschäftigen.
  • Mit Spenden wirbt der Bayerische Demenzfonds um finanzielle Unterstützung, um viele gute Ideen auf den Weg zu bringen, Strukturen vor Ort auf- und auszubauen und Forschung zu stärken.

Fördern

Fördersäule 1: Teilhabeangebote

Der Bayerische Demenzfonds unterstützt beim Aufbau von Angeboten, die der Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld dienen.

Welche „Teilhabeangebote“ fördert der Bayerische Demenzfonds?

Gesucht sind beispielsweise

  • kulturelle, musische, sportliche und andere soziale Angebote
  • generationenübergreifende Angebote.

Zum einen soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz sowie deren An- und Zugehörigen im Mittelpunkt stehen.
Zum anderen sollen die Angebote unter Beteiligung von bürgerschaftlich Engagierten durchgeführt werden.

Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn die Angebote einen Bezug zu Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern aufweisen und die Angebote noch nicht begonnen haben.

Eine gleichzeitige Förderung der „Teilhabeangebote“ (Fördersäule 1) und der „Demenzsensiblen Kommunen“ (Fördersäule 2) ist ausgeschlossen.

Praxisbeispiele bisheriger Teilhabeangebote finden Interessierte hier.

Wer kann eine Förderung der „Teilhabeangebote“ beantragen?

Alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie deren An- und Zugehörigen in Bayern engagieren, können gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung der „Teilhabeangebote“?

Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.

Wie kann die Förderung der „Teilhabeangebote“ beantragt werden?

Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare (Antragsformblatt I Förderung „Teilhabeangebote“, Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen) per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de zu stellen.

Die Antragstellung wird im einfachen elektronischen Verfahren akzeptiert, sofern die zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden. Bitte speichern Sie die Formulare in einem ersten Schritt auf Ihrem Endgerät ab, füllen Sie diese dann vollständig aus und reichen Sie diese unterschrieben und eingescannt als PDF-Anhang einer E-Mail ein. Dies gilt entsprechend auch für alle weiteren im Förderverfahren benötigten Formulare und Dokumente (Verwendungsnachweis, etc.).

Einsendeschluss der Unterlagen ist jährlich der 30. Juni beziehungsweise der 31. Dezember.

Hierbei sind die Hinweise zu den Fördervoraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die Vorschriften der aktuellen ANBest-P bzw. ANBest-K zu beachten. Als Orientierungshilfe beim Ausfüllen von Antragsformblatt I Förderung „Teilhabeangebote“ steht ein Musterantrag zur Verfügung.

Hinweis:

Die Beantragung einer Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zur Beantragung sind zunächst nur die Unterlagen der Antragsphase I zu verwenden. Im Falle eines positiven Votums des Expertengremiums fordert die Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Pflege weitere Unterlagen zur Antragsphase II an. Die Geschäftsstelle steht gerne beratend zur Verfügung.