Anerkennung Pflegefachfrau | Pflegefachmann | Pflegefachperson in Bayern
Sie haben eine Berufsqualifikation als Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson aus dem Ausland und möchten in Bayern arbeiten? Dann müssen wir Ihre Qualifikation überprüfen.
Denn die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren liegt ab 01.07.2023 am Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP).
Für das Verfahren gibt es verschiedene Voraussetzungen. Der Ablauf des Verfahrens folgt einer bestimmten Struktur.
Bei dem Verfahren gibt es zwei mögliche Ergebnisse:
Entweder wird Ihre Qualifikation als gleichwertig anerkannt oder Sie müssen eine Ausgleichsmaßnahme absolvieren.
Das Verfahren ist mit Kosten verbunden. In unseren FAQ beantworten wir Ihre Fragen. Die Dokumente zur Antragstellung und weiterführenden Links zum Verfahren und Beratungsangebote, sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Folgenden.
Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.
Übergangsfrist für Bescheide nach altem Recht (Krankenpflegegesetz / Altenpflegegesetz)
Antragstellende mit einem Bescheid einer Bezirksregierung nach den alten Rechtsgrundlagen des Krankenpflege- oder Altenpflegegesetzes können eine Anpassungsmaßnahme (Kenntnisprüfung / Eignungsprüfung / Anpassungslehrgang) grundsätzlich auch nach dem 31.12.2024 absolvieren und die entsprechende Erlaubnisurkunde erhalten. Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in § 66a Pflegeberufegesetz. Um möglichst zeitnah die Anerkennung und Erlaubnisurkunde zu erhalten, wird den Antragstellenden dennoch dringend empfohlen, noch ausstehende Unterlagen so zügig wie möglich einzureichen und die jeweilige Anpassungsmaßnahme zu absolvieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung.
Aktuelle Information zu Übersetzungen von Dokumenten aus Drittstaaten
Ab sofort ist für Abschlussdiplome und Berufslizenzen aus Drittstaaten in den Originalsprachen Englisch, Spanisch, Französisch und Portugiesisch in der Regel keine Vorlage von deutschen Übersetzungen mehr nötig.
Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich für die oben genannten Dokumente (Diplom / Abschlusszeugnis / Abschlussurkunde sowie Berufslizenz / Berufsausweis / Registrierungsnachweis) und für die oben genannten Sprachen gilt. Für alle weiteren Dokumente und Sprachen ist weiterhin eine deutsche Übersetzung nötig.
Unsere Merkblätter werden zeitnah überarbeitet.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Pflegefachkräfte können den Antrag auf ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nicht stellen. Das kann nur der Arbeitgeber. Er muss den Antrag bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) stellen. Nach Beginn des beschleunigten Fachkräfteverfahrens stellt die ZSEF den Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beim Bayerischen Landesamt für Pflege.
Informationen zu diesem Verfahren finden Sie hier und auf der Seite der ZSEF.
Anerkennung als Pflegefachhelfer
Sie haben eine (einjährige) Ausbildung in der Pflege absolviert und möchten als Pflegefachhelfer/-in in Bayern anerkannt werden?
Dann stellen Sie bitte einen separaten Antrag dafür bei uns. Zum Online-Antrag Pflegefachhelfer/-in bitte hier klicken.
Anerkennung (Fach-)Weiterbildung aus dem Ausland
Bei Fragen zur Anerkennung einer Fachweiterbildung, die Sie im Ausland absolviert haben, wenden Sie sich an die Bayerische Krankenhausgesellschaft.
Die E-Mail Adresse lautet: per@bkg-online.de
Anerkennung einer Weiterbildung/eines Studiums im Bereich der Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung oder Gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung (Gleichstellung der Qualifikation nach AVPfleWoqG §§55,57 oder §58)
Die zuständige Behörde für Weiterbildungen nach der AVPfleWoqG ist die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB).
Hier können Sie online einen Antrag für das Anerkennungsverfahren stellen.
Zuständigkeit
Das Bayerische Landesamt für Pflege ist ab 01.07.2023 in Bayern für die staatliche Anerkennung von ausländischen Pflegefachberufen zuständig. Der Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson ist ein reglementierter Beruf. Das bedeutet: eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist unbedingt nötig, um in diesem Beruf zu arbeiten.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 01.07.2023 bei einer bayerischen Bezirksregierung gestellt haben, bearbeitet die Bezirksregierung Ihren Antrag weiter. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren
Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:
- Sie wollen in Bayern arbeiten.
- Sie haben in Ihrem Herkunftsland eine staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation als Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson erworben.
- Sie können Ihre Ausbildung/Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen.
- Sie dürfen in Ihrem Ausbildungsland den Beruf ohne Einschränkung ausüben.
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Alle Informationen dazu finden Sie in unseren Merkblättern, Vordrucken und Dokumenten, die wir laufend aktualisieren.
Bitte beachten Sie:
Damit wir Ihren Antrag ohne Verzögerungen bearbeiten können, ist Ihre Mitarbeit wichtig. Bitte senden Sie alle nötigen Dokumente vollständig an uns. Falls Dokumente fehlen, informieren wir Sie. Bitte antworten Sie uns in diesem Fall und schicken Sie uns die fehlenden Dokumente so bald wie möglich.
Ablauf des Verfahrens
Sie können Ihren Antrag online oder per Post stellen. Wenn wir Ihren Antrag erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Bestätigung.
Im Folgenden ist der Ablauf des Verfahrens dargestellt (mit freundlicher Genehmigung der IQ Fachstelle):
EU /Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) und Schweiz |
Drittstaaten |
---|---|
Verzicht auf die vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung
Der Verzicht auf die vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung ist nur möglich für Abschlüsse außerhalb EU-Mitgliedstaaten/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz (Drittstaaten). Ein Verzicht kann die Dauer der Bearbeitung reduzieren. Auch entstehen für die Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung von Unterlagen in der Regel etwas niedrigere Kosten, da weniger Dokumente nötig sind als bei einer vertieften Gleichwertigkeitsprüfung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Allgemeine Informationen
Das Bayerische Landesamt für Pflege prüft Ihren Antrag. Sie erhalten im Anschluss von uns ein Schreiben oder einen Bescheid mit dem Ergebnis. Darin finden Sie auch alle wichtigen Informationen für die nächsten Schritte.
Wenn wir Ihre Berufsqualifikation nicht sofort als „gleichwertig“ berücksichtigten können, können Sie dies ausgleichen. Hierbei können Sie zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung wählen.
Unseren Flyer „Berufsanerkennung in der Pflege – Anpassungsmaßnahmen“ können Sie hier downloaden oder kostenlos auf dem Portal bestellen.
Kosten
Das Verfahren kostet Geld. Wir berechnen Ihnen eine Gebühr zwischen 40 und 70 Euro.
Zudem kommen Kosten für die Urkunde in Höhe von 40 Euro hinzu.
Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen und eventuell für Beglaubigungen. Wenn Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen müssen, entstehen zusätzliche Kosten für Anpassungslehrgang/Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung und ggf. einen Vorbereitungskurs. Weitere Kosten entstehen, wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme wiederholen müssen.
Informationen zu einer möglichen Kostenübernahme:
Achtung: Sie müssen die Förderung beantragen, BEVOR Sie einen Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen.
Diese Dokumente werden laufend aktualisiert und angepasst.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Achtung: Wenn Sie den Antrag online stellen, ist kein ausgefülltes Antragsformular nötig
Informationsmaterial:
Vordrucke:
Merkblätter:
- Merkblatt Kenntnisprüfung
- Merkblatt Eignungsprüfung
- Merkblatt Anpassungslehrgang
- Merkblatt Zuständige Stellen Bayern
- Merkblatt Zuständige Stellen in Deutschland
- Merkblatt Übersetzungen
- Merkblatt Sprachnachweis
- Merkblatt Verzicht auf vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung
- Merkblatt Berufserfahrung
- Merkblatt Antrag bereits bei einer andere Behörde gestellt
- Merkblatt Lebenslauf
- Merkblatt Persönliche Eignung
Merkblätter Länder:
- Merkblatt Anerkennungsverfahren bei Abschlüssen innerhalb EU, EWR und Schweiz
- Merkblatt Antragsdokumente allgemein (Drittstaaten)
- Merkblatt Aegypten
- Merkblatt Afghanistan
- Merkblatt Albanien
- Merkblatt Algerien
- Merkblatt Argentinien
- Merkblatt Armenien
- Merkblatt Australien
- Merkblatt Belarus
- Merkblatt Bosnien und Herzegowina
- Merkblatt Brasilien
- Merkblatt Chile
- Merkblatt China
- Merkblatt Ghana
- Merkblatt Indien
- Merkblatt Indonesien
- Merkblatt Irak
- Merkblatt Iran
- Merkblatt Israel
- Merkblatt Japan
- Merkblatt Jordanien
- Merkblatt Kamerun
- Merkblatt Kasachstan
- Merkblatt Kenia
- Merkblatt Kirgisistan
- Merkblatt Kolumbien
- Merkblatt Kosovo
- Merkblatt Libanon
- Merkblatt Malaysia
- Merkblatt Marokko
- Merkblatt Mexiko
- Merkblatt Moldau
- Merkblatt Montenegro
- Merkblatt Nepal
- Merkblatt Neuseeland
- Merkblatt Nigeria
- Merkblatt Nordmazedonien
- Merkblatt Pakistan
- Merkblatt Philippinen
- Merkblatt Russland
- Merkblatt Serbien
- Merkblatt Singapur
- Merkblatt Sri Lanka
- Merkblatt Syrien
- Merkblatt Tadschikistan
- Merkblatt Thailand
- Merkblatt Tuerkei
- Merkblatt Tunesien
- Merkblatt USA
- Merkblatt Uganda
- Merkblatt Ukraine
- Merkblatt Usbekistan
- Merkblatt Venezuela
- Merkblatt Vietnam
Hier finden Sie alle aktuell verfügbaren Dokumente für die Durchführung und Gestaltung von Anpassungsmaßnahmen. Diese Dokumente werden laufend aktualisiert und angepasst.
Anpassungsmaßnahmen allgemein
- Übersicht Anbieter Anpassungsmassnahmen
- Merkblatt Durchführung von Anpassungsmaßnahmen
- Flyer Berufsanerkennung in der Pflege – Anpassungsmaßnahmen
- Präsentation LfP Infoveranstaltung
- Präsentation LfP Infoveranstaltung APM
- Präsentation Bundesagentur für Arbeit
- Präsentation Informationsveranstaltung Simulationsprüfungen
Anpassungslehrgänge
- Präsentation: Anpassungslehrgänge nach Pflegeberufegesetz in Bayern
- Anpassungslehrgang – Handlungsleitfaden und Rahmenplan
- Prozessbeschreibung Anpassungslehrgang
- Anpassungslehrgänge gemäß § 44 und § 46 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) im Freistaat Bayern
- Merkblatt Anpassungslehrgang
Vordrucke
- Formular Rückmeldung Ausgleichsmaßnahme
- Teilnahmebestätigung Unterricht und praktische Ausbildung Anpassungslehrgang
- Anmeldung Abschlussgespräch Anpassungslehrgang
- Niederschrift Abschlussgespräch Anpassungslehrgang
Kenntnis- und Eignungsprüfungen
- Präsentation Kenntnis-und Eignungsprüfung
- Kenntnisprüfung & Eignungsprüfung_Handlungsleitfaden und Rahmenplan
- Prozessbeschreibung Kenntnisprüfung
- Prozessbeschreibung Eignungsprüfung
- Kenntnis- und Eignungsprüfungen gemäß § 45 und §47 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) im Freistaat Bayern
- Merkblatt Kenntnisprüfung
- Anerkennung einer Einrichtung zur Durchführung von Simulationsprüfungen
Vordrucke
Allgemeine Informationen
- Anerkennung in Deuschland – Informationen zur Berufsanerkennung
- Make it in Germany – Die Bundesregierung
- Sprachzertifikat: A1, B1, C1 – wann Sie, welches benötigen
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Verfahrensordnung
- Bayerischer Baukasten Integrationsmanagement (BayBIM)
- Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen
- Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
- Selbstlernangebot zur Pflege in Deutschland
Zielgruppe: Pflegefachkräfte im Ausland, die sich auf Deutschland vorbereiten möchten, sowie Pflegekräfte, die neu in Deutschland angekommen sind.
Inhalte: Vier Online-Kurse in den Bereichen: Behandlungspflege, Grundpflege, interkulturelle Kompetenzen, Motivationsförderung
Bildungsprogramm zur Integration ausländischer Pflegekräfte
- Integration und Inklusion in der Pflege fördern
- Betriebliche Integration ausländischer Pflegekräfte
Zielgruppe: Ausländische und inländische Pflegekräfte
Ziel: Fachliche, kulturelle und sprachliche Integration ausländischer Pflegekräfte in Bayern und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit ansässigem Personal - Deutschübungen für Pflegekräfte
- NAVi – Netzwerk Arbeit und Vielfalt in der Region München
Zielgruppe: Betriebe und Firmen sowie Landkreise und Kommunen in München und Umland.
Inhalte und Ziele: NAVi München unterstützt bei der Arbeitsmarktintegration von Fachkräften ausländischer Herkunft mit dem Ziel Rahmenbedingungen für ein „Willkommen aus einer Hand“ zu schaffen. NAVi fördert die Zusammenarbeit von Menschen aus den Bereichen Fachkräfte, Wirtschaft und Integration. - Dolmetscher-Datenbank
- Kostenübernahme/Anerkennungszuschuss
- Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
- Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung
Anerkennungsberatung
Zentrale Regelungen finden Sie im Pflegeberufegesetz (PflBG, insbesondere in den § § 1, 2, 4, 40 – 48 PflBG und der Anlage zu § 41 Abs. 1 Satz 1 PflBG) und in der Pflegeberufe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV, insbesondere in den §§ 42 – 49 PflAPrV).
Liebe Besucherin,
Lieber Besucher,
unsere Servicestelle ist für Sie zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag, Dienstag und Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 – 16:00 Uhr
Telefon: +49 9621/9669-4545
E-Mail: anerkennung-pflege@lfp.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Pflege
Anerkennungsverfahren
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg