Anerkennung als Pflegefachhelferin | Pflegefachhelfer in Bayern
Sie haben eine Berufsqualifikation der Pflege aus dem Ausland und möchten in Bayern als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer arbeiten? Dann können wir Ihre Qualifikation überprüfen.
Dafür müssen Sie einen Antrag bei uns stellen (Bayerisches Landesamt für Pflege). Wir sind ab dem 01.01.2025 zuständig für die Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer.
So funktioniert das Verfahren der Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer:
Sie stellen einen Antrag bei uns (den Antrag finden Sie hier). Wir überprüfen Ihre Dokumente (Diplom, Fächer, Stunden, Lizenz, Pflicht-Praktikum, Berufserfahrung, Weiterbildungen etc.). Wir vergleichen Ihre ausländische Qualifikation mit der bayerischen Ausbildung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer.
Es gibt zwei mögliche Ergebnisse:
- Entweder ist Ihre Qualifikation gleichwertig zur bayerischen Ausbildung. Dann bekommen Sie die Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer.
- Oder Ihre Qualifikation ist nicht gleichwertig. Dann müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Sie bekommen von uns eine schriftliche Nachricht (Bescheid) über das Ergebnis. Sie bekommen außerdem eine Rechnung von uns (Kosten: 40 bis 70 Euro).
Haben Sie Fragen?
Bitte lesen Sie unsere FAQ (häufige Fragen und Antworten). Am Ende der Internetseite finden Sie außerdem Checklisten, Informationsblätter, wichtige Links und kostenfreie Angebote von Beratungsstellen.
Anerkennung als Pflegefachkraft (Pflegefachfrau | Pflegefachmann | Pflegefachperson)
Interessieren Sie sich für eine Anerkennung als Pflege-Fachkraft (Pflegefachfrau, Pflegefachmann, Pflegefachperson)? Dann klicken Sie bitte hier.
Die Tätigkeit als „Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege)“ bzw. „Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege)“ ist in Bayern nicht reglementiert. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können ohne Anerkennung in nicht reglementierten Berufen arbeiten.
Sie dürfen sich in Bayern nur dann als „Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege)“ bzw. „Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege)“ bezeichnen, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Qualifikation anerkannt wurde.
Informationen zur bayerischen Ausbildung und zum Beruf Pflegefachhelfer/-in in Bayern finden Sie hier.
Unseren Flyer zum Verfahren Pflegefachhelfer/-in finden Sie hier.
Zuständigkeit Anerkennung Pflegefachhelfer
Das Bayerische Landesamt für Pflege ist ab 01.01.2025 in Bayern für die staatliche Anerkennung von ausländischen Pflegefachhelfern/-innen zuständig.
Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren
Voraussetzungen sind:
- Sie planen in Zukunft in Bayern zu arbeiten.
Sie haben im Ausland eine Ausbildung / eine Berufsqualifikation / ein Studium als Pflegekraft abgeschlossen. Sie haben darüber ein Abschluss-Zeugnis (Diplom). - Für die Anerkennung muss Ihre ausländische Berufsqualifikation gleichwertig zu bayerischen Ausbildung Pflegefachhelfer/-in sein.
- Stellen Sie bitte einen Antrag.
Wir prüfen anschließend, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie unser „Merkblatt Voraussetzungen“.
Allgemeiner Ablauf des Verfahrens
- Sie stellen einen Antrag
Sie bekommen von uns direkt nach dem Abschicken des Online-Antrags eine E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag bei uns eingegangen ist. Falls noch Dokumente fehlen, bekommen Sie innerhalb von einem Monat nach der Antragstellung eine Nachricht von uns. Wir informieren Sie, welche Dokumente Sie uns nachreichen müssen. - Antragsprüfung
Wir überprüfen Ihren Antrag nach Aktenlage anhand Ihrer Dokumente. Sobald die Dokumente vollständig sind, überprüfen wir, ob es wesentliche inhaltliche oder zeitliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der bayerischen Qualifikation als „Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege)“ bzw. „Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege)“ gibt.
Wir berücksichtigen außerdem Dokumente über Ihre Berufserfahrung und Ihre Fortbildungen / Weiterbildungen im Bereich Pflege.
- Entscheidung
Falls es keine wesentlichen Unterschiede gibt, bekommen Sie die Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer: Sie bekommen von uns einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit. Das bedeutet: Ihre ausländische Pflegequalifikation ist dann gleichwertig zur bayerischen Ausbildung.
Mit dem Bescheid über die volle Gleichwertigkeit dürfen sich Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer nennen und Sie haben den selben rechtlichen Status wie Absolventen der bayerischen Ausbildung.
Falls es wesentliche Unterschiede gibt, ist eine Anerkennung zunächst nicht möglich. Wir informieren Sie schriftlich über Ihre weiteren Möglichkeiten.
Falls wir die Gleichwertigkeit endgültig nicht feststellen können, müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Beachten Sie unser „Merkblatt Verfahrensablauf“.
Der Verzicht auf die vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung ist nur möglich für Abschlüsse außerhalb EU-Mitgliedstaaten/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz (Drittstaaten). Ein Verzicht kann die Dauer der Bearbeitung reduzieren. Auch entstehen für die Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung von Unterlagen in der Regel etwas niedrigere Kosten, da weniger Dokumente nötig sind als bei einer vertieften Gleichwertigkeitsprüfung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Bearbeitungsdauer
Wir entscheiden innerhalb von drei Monaten über Ihren vollständigen Antrag. Wichtig: Die Frist von drei Monaten startet erst, wenn uns alle Dokumente vollständig vorliegen. Die Frist kann in begründeten Fällen ein Mal verlängert werden.
Nötige Dokumente
Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, benötigen wir verschiedene Dokumente von Ihnen. Bitte lesen Sie unser Merkblatt und stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle nötigen Dokumente vorbereitet haben. Das Merkblatt finden Sie hier.
Wir benötigen Ihre Dokumente nicht in Papier-Form, sondern nur digital (Foto oder Scan). Wichtig: Die Fotos / Scans müssen in Farbe sein und gut lesbar sowie vollständig sein. Wir benötigen in der Regel keine Originalpapiere, keine amtlich beglaubigten Kopien, keine Apostillen oder Legalisierungen, außer wir fordern Sie ausdrücklich dazu auf.
Ihre Dokumente brauchen wir in der Original-Sprache und zusätzlich in deutscher Übersetzung. Wichtig: Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer / Dolmetscher in Deutschland oder im Ausland sein.
Kosten
Das Verfahren kostet Geld. Wir berechnen Ihnen eine Gebühr von 40,00 bis 70,00 Euro.
Es gibt Fördermöglichkeiten. Beachten Sie unsere FAQs und unser „Merkblatt Kosten“.
Diese Dokumente werden laufend aktualisiert und angepasst.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Achtung: Wenn Sie den Antrag online stellen, ist kein ausgefülltes Antragsformular nötig
Informationsmaterial:
Vordrucke:
Merkblätter:
- Merkblatt Kenntnisprüfung
- Merkblatt Eignungsprüfung
- Merkblatt Anpassungslehrgang
- Merkblatt Zuständige Stellen Bayern
- Merkblatt Zuständige Stellen in Deutschland
- Merkblatt Übersetzungen
- Merkblatt Sprachnachweis
- Merkblatt Verzicht auf vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung
- Merkblatt Berufserfahrung
- Merkblatt Antrag bereits bei einer andere Behörde gestellt
- Merkblatt Lebenslauf
- Merkblatt Persönliche Eignung
Merkblätter Länder:
- Merkblatt Anerkennungsverfahren bei Abschlüssen innerhalb EU, EWR und Schweiz
- Merkblatt Antragsdokumente allgemein (Drittstaaten)
- Merkblatt Aegypten
- Merkblatt Afghanistan
- Merkblatt Albanien
- Merkblatt Algerien
- Merkblatt Argentinien
- Merkblatt Armenien
- Merkblatt Australien
- Merkblatt Belarus
- Merkblatt Bosnien und Herzegowina
- Merkblatt Brasilien
- Merkblatt Chile
- Merkblatt China
- Merkblatt Ghana
- Merkblatt Indien
- Merkblatt Indonesien
- Merkblatt Irak
- Merkblatt Iran
- Merkblatt Israel
- Merkblatt Japan
- Merkblatt Jordanien
- Merkblatt Kamerun
- Merkblatt Kasachstan
- Merkblatt Kenia
- Merkblatt Kirgisistan
- Merkblatt Kolumbien
- Merkblatt Kosovo
- Merkblatt Libanon
- Merkblatt Malaysia
- Merkblatt Marokko
- Merkblatt Mexiko
- Merkblatt Moldau
- Merkblatt Montenegro
- Merkblatt Nepal
- Merkblatt Neuseeland
- Merkblatt Nigeria
- Merkblatt Nordmazedonien
- Merkblatt Pakistan
- Merkblatt Philippinen
- Merkblatt Russland
- Merkblatt Serbien
- Merkblatt Singapur
- Merkblatt Sri Lanka
- Merkblatt Syrien
- Merkblatt Tadschikistan
- Merkblatt Thailand
- Merkblatt Tuerkei
- Merkblatt Tunesien
- Merkblatt USA
- Merkblatt Uganda
- Merkblatt Ukraine
- Merkblatt Usbekistan
- Merkblatt Venezuela
- Merkblatt Vietnam
Hier finden Sie alle aktuell verfügbaren Dokumente für die Durchführung und Gestaltung von Anpassungsmaßnahmen. Diese Dokumente werden laufend aktualisiert und angepasst.
Anpassungsmaßnahmen allgemein
- Übersicht Anbieter Anpassungsmassnahmen
- Merkblatt Durchführung von Anpassungsmaßnahmen
- Flyer Berufsanerkennung in der Pflege – Anpassungsmaßnahmen
- Präsentation LfP Infoveranstaltung
- Präsentation LfP Infoveranstaltung APM
- Präsentation Bundesagentur für Arbeit
- Präsentation Informationsveranstaltung Simulationsprüfungen
Anpassungslehrgänge
- Präsentation: Anpassungslehrgänge nach Pflegeberufegesetz in Bayern
- Anpassungslehrgang – Handlungsleitfaden und Rahmenplan
- Prozessbeschreibung Anpassungslehrgang
- Anpassungslehrgänge gemäß § 44 und § 46 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) im Freistaat Bayern
- Merkblatt Anpassungslehrgang
Vordrucke
- Formular Rückmeldung Ausgleichsmaßnahme
- Teilnahmebestätigung Unterricht und praktische Ausbildung Anpassungslehrgang
- Anmeldung Abschlussgespräch Anpassungslehrgang
- Niederschrift Abschlussgespräch Anpassungslehrgang
Kenntnis- und Eignungsprüfungen
- Präsentation Kenntnis-und Eignungsprüfung
- Kenntnisprüfung & Eignungsprüfung_Handlungsleitfaden und Rahmenplan
- Prozessbeschreibung Kenntnisprüfung
- Prozessbeschreibung Eignungsprüfung
- Kenntnis- und Eignungsprüfungen gemäß § 45 und §47 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) im Freistaat Bayern
- Merkblatt Kenntnisprüfung
- Anerkennung einer Einrichtung zur Durchführung von Simulationsprüfungen
Vordrucke
Allgemeine Informationen
- Anerkennung in Deuschland – Informationen zur Berufsanerkennung
- Make it in Germany – Die Bundesregierung
- Sprachzertifikat: A1, B1, C1 – wann Sie, welches benötigen
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Verfahrensordnung
- Bayerischer Baukasten Integrationsmanagement (BayBIM)
- Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen
- Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
- Selbstlernangebot zur Pflege in Deutschland
Zielgruppe: Pflegefachkräfte im Ausland, die sich auf Deutschland vorbereiten möchten, sowie Pflegekräfte, die neu in Deutschland angekommen sind.
Inhalte: Vier Online-Kurse in den Bereichen: Behandlungspflege, Grundpflege, interkulturelle Kompetenzen, Motivationsförderung
Bildungsprogramm zur Integration ausländischer Pflegekräfte
- Integration und Inklusion in der Pflege fördern
- Betriebliche Integration ausländischer Pflegekräfte
Zielgruppe: Ausländische und inländische Pflegekräfte
Ziel: Fachliche, kulturelle und sprachliche Integration ausländischer Pflegekräfte in Bayern und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit ansässigem Personal - Deutschübungen für Pflegekräfte
- NAVi – Netzwerk Arbeit und Vielfalt in der Region München
Zielgruppe: Betriebe und Firmen sowie Landkreise und Kommunen in München und Umland.
Inhalte und Ziele: NAVi München unterstützt bei der Arbeitsmarktintegration von Fachkräften ausländischer Herkunft mit dem Ziel Rahmenbedingungen für ein „Willkommen aus einer Hand“ zu schaffen. NAVi fördert die Zusammenarbeit von Menschen aus den Bereichen Fachkräfte, Wirtschaft und Integration. - Dolmetscher-Datenbank
- Kostenübernahme/Anerkennungszuschuss
- Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
- Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung
Anerkennungsberatung
Zentrale Regelungen finden Sie im Pflegeberufegesetz (PflBG, insbesondere in den § § 1, 2, 4, 40 – 48 PflBG und der Anlage zu § 41 Abs. 1 Satz 1 PflBG) und in der Pflegeberufe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV, insbesondere in den §§ 42 – 49 PflAPrV).
Liebe Besucherin,
Lieber Besucher,
unsere Servicestelle ist für Sie zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag, Dienstag und Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 – 16:00 Uhr
Telefon: +49 9621/9669-4545
E-Mail: anerkennung-pflege@lfp.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Pflege
Anerkennungsverfahren
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg