Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer in Bayern

Sie haben eine Berufsqualifikation der Pflege aus dem Ausland und möchten in Bayern als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer arbeiten? Dann können wir Ihre Qualifikation überprüfen. Dafür müssen Sie einen Antrag bei uns stellen. Wir sind zuständig für die Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer.

Haben Sie Fragen?

Bitte lesen Sie unsere FAQs (häufige Fragen und Antworten). Am Ende der Internetseite finden Sie außerdem Checklisten, Informationsblätter, wichtige Links und kostenfreie Angebote von Beratungsstellen.

Hier (PDF) finden Sie unsere FAQs zur Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer in Bayern
(Hier fehlt noch die PDF; auf der aktuellen Homepage sind die FAQs dynamisch bzw. in die Seite eingebunden, bis zum 01.01. nicht umsetzbar)

Die Tätigkeit als „Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege)“ bzw. „Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege)“ ist in Bayern nicht reglementiert. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können ohne Anerkennung in nicht reglementierten Berufen arbeiten. Sie dürfen sich in Bayern nur dann als „Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege)“ bzw. „Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege)“ bezeichnen, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Qualifikation anerkannt wurde.

Informationen zur bayerischen Ausbildung und zum Beruf Pflegefachhelfer/-in in Bayern finden Sie hier (PDF).
Unseren Flyer zum Verfahren Pflegefachhelfer/-in finden Sie hier (PDF).

Zuständigkeit Anerkennung Pflegefachhelfer

Das Bayerische Landesamt für Pflege ist in Bayern für die staatliche Anerkennung von ausländischen Pflegefachhelfern/-innen zuständig.

Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren

  • Sie planen in Zukunft in Bayern zu arbeiten.
    Sie haben im Ausland eine Ausbildung / eine Berufsqualifikation / ein Studium als Pflegekraft abgeschlossen. Sie haben darüber ein Abschluss-Zeugnis (Diplom).
  • Für die Anerkennung muss Ihre ausländische Berufsqualifikation gleichwertig zur bayerischen Ausbildung Pflegefachhelfer/-in sein.
  • Stellen Sie bitte einen Antrag.
    Wir prüfen anschließend, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie unser Merkblatt Voraussetzungen (PDF).

Allgemeiner Ablauf des Verfahrens

1. Sie stellen einen Antrag
Sie bekommen von uns direkt nach dem Abschicken des Online-Antrags eine E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag bei uns eingegangen ist. Falls noch Dokumente fehlen, bekommen Sie innerhalb von einem Monat nach der Antragstellung eine Nachricht von uns. Wir informieren Sie, welche Dokumente Sie uns nachreichen müssen.

2. Antragsprüfung
Wir überprüfen Ihren Antrag nach Aktenlage anhand Ihrer Dokumente. Sobald die Dokumente vollständig sind, überprüfen wir, ob es wesentliche inhaltliche oder zeitliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der bayerischen Qualifikation als „Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege)“ bzw. „Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege)“ gibt.
Wir berücksichtigen außerdem Dokumente über Ihre Berufserfahrung und Ihre Fort- und Weiterbildungen im Bereich Pflege.

3. Entscheidung
Falls es keine wesentlichen Unterschiede gibt, bekommen Sie die Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer: Sie bekommen von uns einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit. Das bedeutet: Ihre ausländische Pflegequalifikation ist dann gleichwertig zur bayerischen Ausbildung.
Mit dem Bescheid über die volle Gleichwertigkeit dürfen Sie sich Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer nennen und Sie haben den selben rechtlichen Status wie Absolventen der bayerischen Ausbildung.

Falls es wesentliche Unterschiede gibt, ist eine Anerkennung zunächst nicht möglich. Wir informieren Sie schriftlich über Ihre weiteren Möglichkeiten.
Falls wir die Gleichwertigkeit endgültig nicht feststellen können, müssen wir Ihren Antrag ablehnen.

Beachten Sie unser Merkblatt Verfahrensablauf (PDF).

Bearbeitungsdauer

Wir entscheiden innerhalb von drei Monaten über Ihren vollständigen Antrag. Wichtig: Die Frist von drei Monaten startet erst, wenn uns alle Dokumente vollständig vorliegen. Die Frist kann in begründeten Fällen ein Mal verlängert werden.

Nötige Dokumente

Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, benötigen wir verschiedene Dokumente von Ihnen. Bitte lesen Sie unser Merkblatt und stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle nötigen Dokumente vorbereitet haben. Das Merkblatt finden Sie hier (PDF).

Wir benötigen Ihre Dokumente nicht in Papierform, sondern nur digital (Foto oder Scan). Wichtig: Die Fotos / Scans müssen in Farbe, gut lesbar und vollständig sein. Wir benötigen in der Regel keine Originalpapiere, keine amtlich beglaubigten Kopien, keine Apostillen oder Legalisierungen, außer wir fordern Sie ausdrücklich dazu auf, uns diese zu schicken.

Ihre Dokumente brauchen wir in der Original-Sprache und zusätzlich in deutscher Übersetzung. Wichtig: Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer / Dolmetscher in Deutschland oder im Ausland sein.

Kosten

Das Verfahren kostet Geld. Wir berechnen Ihnen eine Gebühr von 40 bis 70 Euro.
Es gibt Fördermöglichkeiten. Beachten Sie unsere FAQ (PDF) und unser Merkblatt Kosten (PDF).

Bildungsprogramm zur Integration ausländischer Pflegekräfte (externe Links)

Anerkennungsberatung (externe Links)

Hier (PDF) finden Sie unsere FAQs zur Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer in Bayern
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Bayerisches Landesamt für Pflege
Anerkennungsverfahren
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
Telefon: +49 9621 9669-4545
E-Mail: anerkennung-pflege@lfp.bayern.de

Unsere Servicestelle ist für Sie zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag, Dienstag und Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 – 16:00 Uhr