Fachsprachenprüfung (FSP) Pflege Bayern

Hintergrund und Einführung: Eckpunkte, Starttermin der FSP-Pflege

Der spezifische Arbeitsalltag in der Pflege stellt besondere kommunikative Anforderungen an die Berufsausübenden. Die 92. Gesundheitsministerkonferenz vom 05./06. Juni 2019 hat daher einstimmig Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen beschlossen, die im Rahmen der Fachsprachenprüfung abgeprüft werden.

Im Rahmen der Anerkennung müssen Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Das Ablegen einer Fachsprachenprüfung Pflege wird parallel zu den bisher akzeptierten B2-Sprachzertifikaten nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse für die Anerkennung möglich sein.

Der Starttermin der Fachsprachenprüfung Pflege ist der 01.12.2025.

Die Fachsprachenprüfung Pflege wird von Einrichtungen, die durch das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) zugelassen wurden, durchgeführt.
Die Durchführung der Fachsprachenprüfung Pflege kann sich je nach Einrichtung unterscheiden.

Wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Einrichtungen, um weitere Informationen zur Durchführung und Anmeldung zur Fachsprachenprüfung Pflege zu erhalten.

Die Prüfung besteht aus folgenden 3 Teilen:

  • Mündliche Prüfung: Fachkraft-Patienten-Gespräch (Dauer 20 Minuten) und
  • Fachkraft-Fachkraft-Gespräch (Dauer 20 Minuten)
  • Schriftliche Prüfung: Berufstypische schriftliche Aufgabe (Dauer 20 Minuten)

Sie werden von zwei Prüferinnen / Prüfern geprüft. Die Sprachprüferin / der Sprachprüfer wird Sie durch die Prüfung führen und die einzelnen Aufgabenstellungen erklären. Die Fachsprachprüferin / der Fachsprachprüfer / die Schauspielerin / der Schauspieler übernimmt die Rollen Ihrer Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner in der mündlichen Prüfung. Die Bewertung der Prüfung erfolgt durch beide Prüferinnen / Prüfer.
Die Prüfungsteile bauen nicht aufeinander auf. Das heißt in der mündlichen, als auch in der schriftlichen Prüfung werden unterschiedliche Prüfungsthemen geprüft.

Die Prüfung dauert insgesamt 60 Minuten. Jeder einzelne Prüfungsteil dauert 20 Minuten.
Je nach Prüfungstermin legen Sie erst die mündliche Prüfung oder erst die schriftliche Prüfung ab.
Das Eckpunktepapier der 92. Gesundheitsministerkonferenz vom 05./06. Juni 2019 bildet die Grundlage der Fachsprachenprüfung.
Die Fachsprachenprüfung dient dazu, Ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse abzuprüfen. Ihre Fachkenntnisse werden dabei nicht überprüft.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Fachsprachenprüfung Pflege abzulegen:

Möglichkeit A: Digitales Konzept mit Schauspielerinnen / Schauspielern
Geschulte Schauspielerinnen / Schauspieler agieren als Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner und Prüferinnen / Prüfer bewerten im Nachgang die Ton- und/oder Videoaufzeichnung. Die Prüferinnen / Prüfer / Schauspielerinnen / Schauspieler sind während der Prüfung nicht im Prüfungsraum anwesend. Der Prüfling nimmt im Prüfungsraum der Einrichtung an der Prüfung teil.
Möglichkeit B: Digitales Konzept ohne Schauspielerinnen / Schauspieler
Die Prüferinnen / Prüfer agieren als Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner in den verschiedenen mündlichen Prüfungsteilen und bewerten im Nachgang die Prüfungsleistung. Die Prüferinnen / Prüfer sind während der Prüfung in einem digitalen Prüfungsraum anwesend. Der Prüfling nimmt im Prüfungsraum der Einrichtung an der Prüfung teil.
Möglichkeit C: Präsenzkonzept mit Schauspielerinnen / Schauspieler
Geschulte Schauspielerinnen / Schauspieler agieren als Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner und Prüferinnen / Prüfer bewerten im Nachgang die Prüfungsleistung. Die Prüferinnen / Prüfer, die Schauspielerinnen / Schauspieler und der Prüfling befinden sich am Prüfungsort und -raum (in Deutschland).
Möglichkeit D: Präsenzkonzept ohne Schauspielerinnen / Schauspieler
Die Prüferinnen / Prüfer agieren als Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner in den verschiedenen mündlichen Prüfungsteilen und bewerten im Nachgang die Prüfungsleistung. Beide Prüferinnen / Prüfer und der Prüfling befinden sich an dem ihnen zugewiesenen Prüfungsort und -raum (in Deutschland).

Wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Einrichtungen, um weitere Informationen zu den Umsetzungsmöglichkeiten der Fachsprachenprüfung Pflege zu erhalten.

Bewertet wird, ob die Prüfungsleistung der Niveaustufe B2 GER mit entsprechender pflegefachsprachlicher Fokussierung entspricht.

Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 36 Punkte (60%) erreicht werden.
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (60%) erreicht werden.

Dabei müssen Sie sowohl die mündliche als auch die schriftliche Prüfung bestehen. Ein Ausgleich zwischen den beiden Prüfungsteilen findet nicht statt. Sollten Sie einen der beiden Prüfungsteile (schriftlich oder mündlich) nicht bestehen, ist die Gesamtprüfung nicht bestanden. Sie müssen die Fachsprachenprüfung als Ganzes (auch bereits bestandene Prüfungsteile) wiederholen.

Beide Prüferinnen/Prüfer bewerten die Prüfungsleistung anhand eines strukturierten Bewertungsbogens. Eine Übersicht der Bewertungskriterien finden Sie hier (PDF).

Wenn Sie als Einrichtung die Fachsprachenprüfung Pflege in Bayern anbieten möchten, benötigen Sie eine Zulassung durch das LfP. Alle Informationen zur Zulassung und Umsetzungsmöglichkeiten finden Sie in unserem „Handlungsleitfaden zur Durchführung der Fachsprachenprüfung Pflege (FSP-Pflege) für Pflegefachpersonen durch zugelassene Einrichtungen im Freistaat Bayern“. Diesen finden Sie unter dem Reiter „Dokumente und Formulare“.

Das LfP bietet an, dass Sie sich als bereits zugelassene Einrichtung auf eine Liste aller anbietenden Institutionen der FSP-Pflege setzen lassen können.

Wenn Sie sich als bereits durch das LfP zugelassene Einrichtung auf die Liste setzen lassen möchten, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an FSP-Pflege@lfp.bayern.de.

Die Entwicklung und Bereitstellung von Vorbereitungsmaterial für Vorbereitungskurse liegt nicht im Aufgabengebiet des LfP.

Bevor Sie die Prüfung ablegen, empfehlen wir Ihnen Praxiserfahrung in Form von Praktika und/oder Hospitationen in Ihrem Berufsfeld in Deutschland zu sammeln. Dadurch machen Sie sich mit den entsprechenden Gesprächen im Berufsalltag und den berufsbezogenen Schriftstücken vertraut.
Zudem empfehlen wir Ihnen, dass Sie bereits vor der Prüfung auf dem Sprachniveau B2 kommunizieren können. Lesen Sie sich die Beispielprüfung mit den Kommentaren durch. Versuchen Sie, die Gespräche zu simulieren und die schriftliche Aufgabe einzuüben. Wiederholen Sie Fachbegriffe und berufsbezogene Ausdrücke aus Ihrem Berufsalltag.
Die Fachsprachenprüfung dient dazu, Ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse abzuprüfen. Ihre Fachkenntnisse werden dabei nicht überprüft.

Hier finden Sie eine Beispielprüfung für den Bereich Pflege (PDF).

Bitte beachten Sie, dass diese Beispielprüfung nur eine mögliche Prüfung darstellt, die Gesprächsanlässe und Fragen können abweichen.

Weitere Informationen folgen.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Fachsprachenprüfung Pflege
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
E-Mail: fsp-pflege@lfp.bayern.de

Sollten Sie Fragen zum Anerkennungsverfahren haben, finden Sie Informationen dazu auf unserer Webseite.

Eine telefonische Kontaktaufnahme ist nicht möglich.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im FAQ Dokument unter dem Reiter „Häufig gestellte Fragen“.