Elektronische Patientenakte (ePA für alle)
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die ePA ist eine versichertengeführte digitale Gesundheitsakte. Dort sind alle Gesundheitsinformationen und Dokumente verschlüsselt hinterlegt. Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, Medikationspläne, Entlassberichte und andere relevante Informationen stehen damit sowohl Versicherten als auch behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie Mitarbeitenden von Pflegeeinrichtungen zur Verfügung, sofern kein Widerspruch vorliegt. Mit Einwilligung der Versicherten können Pflegeeinrichtungen Informationen einsehen und relevante pflegerische Daten in die ePA eintragen. Ziel ist eine bessere sektorenübergreifende Versorgung, Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Erhöhung der Versorgungsqualität.
ePA für alle im Pflegealltag
Herr M., 84 Jahre, lebt seit Kurzem in einer stationären Pflegeeinrichtung, da er sich nach einem Sturz nicht mehr allein versorgen kann. Bei Einzug kann das Pflegepersonal in der ePA sofort sehen, welche Diagnosen vorliegen und was im Vorfeld geschehen ist, denn das Krankenhaus hat auch den Entlassbrief in der ePA hochgeladen.
Herr M. leidet an mehreren chronischen Erkrankungen und hat regelmäßige Arzttermine bei verschiedenen Fachärztinnen und Fachärzten. Dank der ePA hat das Pflegepersonal – mit Einwilligung von Herrn M. – Zugriff auf aktuelle Arztbefunde, den Medikationsplan und Entlassberichte.
Bei einer Verschlechterung seines Allgemeinzustands kann das Pflegepersonal direkt in der ePA nachsehen, wann die letzte Blutuntersuchung war, und welche Ärztin oder welcher Arzt welche Medikation zuletzt angepasst hat. Auch die behandelnde Hausärztin oder der behandelnde Hausarzt dokumentiert seine Untersuchungsergebnisse in der ePA – für alle Beteiligten sofort einsehbar. Pflegefachpersonen haben grundsätzlich Leserechte für alle Daten in der ePA und Schreibrechte für pflegerische .
