Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

Seit dem 01.07.2025 ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für alle ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen der Langzeitpflege verpflichtend. Um eine sichere und zuverlässige Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu gewährleisten, sind verschiedene technische Komponenten erforderlich.

Welche Komponenten sind für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlich?

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Mit dem eHBA kann sich eine Pflegefachperson digital ausweisen. Um sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden, muss sichergestellt werden, dass mindestens eine Person pro Institution im Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises ist. Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten. Zuerst wird ein Antrag beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster gestellt. Das eGBR erhebt für die Bearbeitung des Antrages eine Verwaltungsgebühr. Der Ausweis selbst, wird in einem zweiten Schritt von einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) produziert. Die Kosten für die Produktion des eHBA erfragen Sie bitte beim Vertrauensdiensteanbieter Ihrer Wahl.

Institutionskarte (SMC-B)

Die Institutionskarte ist der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur. Mit der SMC-B können sich ambulante, stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Langzeitpflege an einem entsprechenden Kartenlesegerät (eHealth-Kartenterminal) als Einrichtung digital ausweisen. Die Institutionskarte berechtigt eine Einrichtung damit zum Zugang zur Telematikinfrastruktur und ist immer gesteckt. Ohne die SMC-B kann keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur aufgebaut werden.

Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten. Zuerst wird ein Antrag beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) gestellt. Das eGBR erhebt für die Bearbeitung des Antrages eine Verwaltungsgebühr. Die Karte selbst wird in einem zweiten Schritt von einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) erstellt. Die Kosten für die Produktion der Institutionskarte erfragen Sie bitte beim Vertrauensdiensteanbieter Ihrer Wahl.

eHealth-Kartenterminal (eHKT)

Das eHealth-Kartenterminal ist ein Kartenlesegerät mit dem der elektronische Heilberufsausweis, die Institutionskarte und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einer versicherten Person eingelesen werden können. Es dient der Authentifizierung der Einrichtung (SMC-B), der Pflegefachperson (eHBA) oder einer versicherten Person (eGK). Es wird die Anschaffung mindestens eines Kartenterminals empfohlen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen kann es perspektivisch erforderlich bzw. empfehlenswert machen, auch weitere eHealth-Kartenterminals anzuschaffen z. B. für einzelne Organisationsbereiche.
Im eHealth-Kartenterminal ist eine sogenannte SMC-KT verbaut, die nach fünf Jahren ihre Gültigkeit verliert und durch einen TI-Dienstleister getauscht werden muss.

Zugang zur Telematikinfrastruktur (Konnektor, TI as a Service, TI-Gateway)

Für den sicheren Zugang zur TI und der verschlüsselten Übermittlung der Daten gibt es verschiedene Möglichkeiten: eigene Hardware vor Ort (Konnektor in der Einrichtung), TI as a Service oder das TI-Gateway. Ein VPN-Zugangsdienst ist bei jeder Variante notwendig, um die Daten zu verschlüsseln und einen sicheren Datenaustausch zu gewährleisten.
Bei TI as a Service wird die Anbindung über einen externen Dienstleister bereitgestellt, wo auch der Konnektor verwaltet wird. Die Einrichtung nutzt einen sicheren VPN-Zugangsdienst zu einem zentralen Rechenzentrum, das den TI-Zugang verwaltet. Das TI-Gateway bietet die Möglichkeit der Anbindung über einen Highspeed Konnektor, der über ein zertifiziertes Rechenzentrum betrieben wird. Die Einrichtung verbindet sich über einen sicheren VPN-Zugangsdienst. Das TI-Gateway wird der zukünftige Weg zur TI sein und die Anbindung mithilfe eines Konnektors wird sich erübrigen.

Wie funktioniert die Anbindung?

In den nachfolgenden vier Schritten binden Sie Ihre Einrichtung an die Telematikinfrastruktur an:

  • Kontaktaufnahme mit dem Hersteller ihrer Pflegedokumentationssoftware oder einem TI-Dienstleister
  • Beantragung elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • Beantragung Institutionskarte (SMC-B)
  • Terminierung technische Anbindung
  1. Kontaktaufnahme mit dem Hersteller Ihrer Pflegedokumentationssoftware oder einem TI-Dienstleister

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hersteller der Pflegedokumentationssoftware auf. Dieser prüft Ihre aktuellen Voraussetzungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Darin beinhaltet sind unter anderem die Themen Internetanschluss und vorhandene Hardware. Besprechen Sie, ob Ihre Pflegedokumentationssoftware für die TI-Nutzung vorbereitet ist. Erfragen Sie, welche TI-Fachanwendungen (z. B. Kommunikation im Medizinwesen (KIM), elektronische Patientenakte (ePA), vollelektronische Abrechnung) in Ihrer Pflegedokumentationssoftware bereits verfügbar sind.

Sie können die Anbindung an die Telematikinfrastruktur auch über einen TI-Dienstleister abwickeln. Um Angebote vergleichen zu können, finden Sie hier (eine Vorlage, die die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und der FINSOZ e.V. in Zusammenarbeit mit der Industrie entwickelt haben. Diese bietet konkrete Hilfestellung zur Bewertung von Angeboten und der Vorbereitung des TI-Anschlusses.

Suchen Sie das Gespräch, um die beste Lösung für Ihre Pflegeeinrichtung zu finden.

  1. Beantragung elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Beantragen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Dieser Ausweis wird benötigt, um die Institutionskarte (SMC-B) zu bestellen (dies kann ggf. auch von Ihrem Dienstleister übernommen werden). Mit dem elektronischen Heilberufsausweis können Sie sich als Pflegefachperson ausweisen. Jede Institution benötigt mindestens einen eHBA.

  1. Beantragung Institutionskarte (SMC-B)

Beantragen Sie eine Institutionskarte (SMC-B), sobald Ihr elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) vorliegt. Mit der Institutionskarte können Sie Ihre ambulante bzw. stationäre Einrichtung der Langzeitpflege ausweisen.

  1. Terminierung technische Anbindung

Terminieren Sie die technische Anbindung mit Ihrem TI-Dienstleister oder Pflegedokumentationssoftwarehersteller. Wir empfehlen Ihnen eine verbindliche Terminierung, sobald Sie alle vorherigen Schritte umgesetzt haben. Mit der Telematikinfrastruktur können Sie sicher kommunizieren und intersektoral zusammenarbeiten. Es ist empfehlenswert, Verantwortliche für die TI- Anbindung zu benennen.

Für die strategische Planung erhalten Sie zum Beispiel im Musterprojektplan des TI-Wegweisers Landeskompetenzzentrum Pflege Digital@BW oder im Musterprozess des GKV-Spitzenverbandes weitere .