E-Rezept
Wie funktioniert das E-Rezept?
Mithilfe der Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) können E-Rezepte digital angefordert, weitergeleitet und eingelöst werden – ganz ohne Papier. Damit wird das ausgedruckte Muster-16-Formular durch einen digitalen Standard abgelöst. Für Arzneimittel ist es seit 2024 verpflichtend. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Aktuell ist es für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten verbindlich. Als Ausnahme gelten Betäubungsmittelrezepte und gesetzlich geregelte Ausnahmen.
E-Rezept im Pflegealltag
Eine Pflegefachperson bemerkt am Morgen, dass ein Bewohner ein Folgerezept für seine Dauermedikation benötigt. Statt die Arztpraxis telefonisch zu kontaktieren, wird das Medikament digital via KIM angefordert und das E-Rezept direkt von der Arztpraxis an die Pflegeeinrichtung übermittelt. Die Pflegefachperson leitet es via KIM an die Apotheke weiter, die Lieferung erfolgt noch am selben Tag – ohne Medienbrüche, ohne Zeitverlust.

Weiterführende Informationen zum E-Rezept
- Häufige Fragen und Antworten (externer Link)
- Darstellung von digitalen Anwendungen in der Pflege (externer Link)
- E-Rezept Entlastung fürs Pflegepersonal (externer Link)
- Chancen der TI-Anwendung KIM am Beispiel des E-Rezeptes vom 24.06.2025 (folgt in Kürze)