E-Leistungsnachweis und vollelektronische Abrechnung für die ambulante Pflege
Vollelektronische Abrechnung im Pflegealltag
Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht die vollelektronische Abrechnung für Leistungen nach § 36, § 39 und § 45b SGB XI. Es handelt sich dabei um einen komplett digitalen Prozess, beginnend mit der elektronischen Erfassung der erbrachten Leistungen beim Klienten oder der Klientin. Zum Monatsende unterzeichnet die pflegegebedürftige Person den elektronischen Leistungsnachweis auf einem mobilen Endgerät. Die Übermittlung der Abrechnungsdaten und des elektronischen Leistungsnachweises an die Pflegekassen erfolgt innerhalb der TI mittels der Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Welche Vorteile bringt die vollelektronische Abrechnung für die Pflege?
Eine Pflegeeinrichtung mit 80 Bewohnerinnen und Bewohnern hat ihre Abrechnungsprozesse vollständig digitalisiert. Seit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur werden monatliche Leistungsnachweise gemäß § 105 SGB XI elektronisch über KIM an die Pflegekassen übermittelt.
Vor der vollelektronischen Abrechnung mussten Leistungsnachweise per Post versendet werden. Innerhalb der TI erfolgt die Abrechnung direkt aus der Pflegesoftware heraus – medienbruchfrei, sicher und schnell. Rückmeldungen der Pflegekassen kommen ebenfalls digital zurück.
