DAS LANDESKOMPETENZZENTRUM PFLEGE-DIGITAL BAYERN

Das Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern unterstützt Bayerische Pflegeeinrichtungen bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist die zentrale Plattform für eine sichere und einfache Kommunikation im Bereich der Pflege und der medizinischen Versorgung. Die gesetzliche Verpflichtung sieht vor, dass bis zum 01.07.2025 alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen der Langzeitpflege in Deutschland an die TI angeschlossen sein müssen. Das Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern ist am Bayerischen Landesamt für Pflege angesiedelt.

WAS TUN WIR?

Wir sind die zentrale Anlaufstelle für alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Bayern, wenn es um die TI geht. Wir wollen Ihnen verlässliche und aktuelle Informationen zum Thema TI bedarfsgerecht zur Verfügung stellen. Dazu planen wir Informationsveranstaltungen, Fachtage und Austauschformate. Wir sammeln wichtige und aktuelle Informationen und stellen Ihnen diese zur Verfügung. Das Angebot ist kostenfrei.

TELEMATIKINFRASTRUKTUR

WAS IST DIE TI?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Datenautobahn des deutschen Gesundheits- und Pflegewesens. Mit der TI kommunizieren Sie zukünftig mit allen Akteuren einfach und sicher. Sie können Gesundheitsdaten und Informationen zu Behandlungen austauschen. Umgesetzt und weiterentwickelt wird die TI von der Nationalen Agentur für digitale Medizin (gematik), die auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verantwortet. Die eGK ist sehr eng mit der Telematikinfrastruktur verknüpft. Die Telematikinfrastruktur ist ein zentraler und wichtiger Schritt in die digitale Zukunft des deutschen Gesundheits- und Pflegewesens.

FACHANWENDUNGEN

KIM

Die „Kommunikation im Gesundheitswesen“ (KIM) ist ein E-Mail-Dienst, mit dem Nachrichten und medizinische Dokumente (z. B. eRezept, eArztbrief) vertraulich und sicher an andere Akteure des Gesundheitswesens versendet werden.

TIM

Der „TI-Messenger“ (TIM) ist ein Nachrichtendienst, mit dem ein schneller und sicherer Austausch von Kurznachrichten und Dokumenten (z. B. Bilder, Audio- und Videodateien) zwischen verschiedenen Akteuren innerhalb von Einzel- oder Gruppenchats stattfindet.

eRezept

Das elektronisches Rezept (eRezept) übermittelt digital ärztliche Verordnungen (z. B. Medikamente) und ersetzt das Rezept in Papierform.

ePa

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können versichertenbezogene Gesundheitsinformationen und Dokumente verschlüsselt eingestellt werden. Die Verwaltung der ePA wird vom jeweiligen Versicherten übernommen. Die Nutzung ist freiwillig und kostenfrei.

eMP

Der elektronische Medikationsplan ist die digitalisierte Form des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Im eMP werden nach Zustimmung des Versicherten verordnete Medikamente und therapeutische Maßnahmen einschließlich Dosierung, Häufigkeit und Menge dokumentiert.

ANBINDUNG AN DIE TI IN 4 SCHRITTEN

Unsere Empfehlung: Machen Sie sich jetzt auf den Weg. Binden Sie Ihre Einrichtung an die Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens in vier Schritten an.

  1. Kontaktaufnahme: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Anbieter der Pflegedokumentationssoftware (Primärsoftwarehersteller) auf.
    🔗︎ Hier finden Sie eine Liste der Softwarehersteller, die „TI-ready“ sind.
  2. Beantragung eHBA: Beantragen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis.
  3. Beantragung SMC-B Karte: Beantragen Sie eine Institutionskarte (SMC-B Karte).
  4. Terminierung: Terminieren Sie die technische Anbindung.

1. KONTAKTAUFNAHME

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Anbieter der Pflegedokumentationssoftware (Primärsoftwarehersteller) auf. Dieser prüft Ihre aktuellen Voraussetzungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Darin beinhaltet sind unter anderem die Themen Internetanschluss und vorhandene Hardware. Besprechen Sie, ob Ihre Pflegedokumentationssoftware für die TI-Nutzung verwendet werden kann. Klären Sie, welche Beschaffungen von Ihrem Anbieter übernommen und welche von Ihnen selbst organisiert werden. Ebenfalls ist es notwendig zu erfragen, welche TI Fachanwendungen (z. B. Kommunikation im Medizinwesen: KIM, elektronische Patientenakte: ePA, elektronischer Medikationsplan: eMP) in Ihrer Pflegedokumentationssoftware bereits verfügbar sind.

Suchen Sie das Gespräch, um die beste Lösung für Ihre Pflegeeinrichtung zu finden.

2. BEANTRAGUNG eHBA

Beantragen Sie jetzt einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Dieser Ausweis wird benötigt, um die Institutionskarte (SMC-B Karte) zu beantragen (dies kann ggf. auch von Ihrem Dienstleister übernommen werden). Mit dem elektronischen Heilberufsausweis können Sie sich als Pflegefachperson ausweisen. Jede Institution benötigt mindestens einen eHBA.

🔗︎ Die Beantragung erfolgt beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster.

3. BEANTRAGUNG SMC-B KARTE

Beantragen Sie eine Institutionskarte (SMC-B Karte), sobald Ihr elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) vorliegt. Mit der Institutionskarte können Sie Ihre ambulante bzw. stationäre Einrichtung ausweisen.
🔗︎ Die Beantragung erfolgt beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster.

In diesem Video vom eGBR finden Sie die Beantragung des eHBA und der SMC-B Karte:

Quelle: Bezirksregierung Münster

4. TERMINIERUNG

Terminieren Sie die technische Anbindung mit Ihrem Anbieter, um fristgerecht zum 01.07.2025 an die Telematikinfrastruktur angebunden zu sein. Wir empfehlen Ihnen eine verbindliche Terminierung, sobald Sie alle vorherigen Schritte umgesetzt haben.

🔗︎ Für die strategische Planung erhalten Sie zum Beispiel im Musterprojektplan des TI-Wegweisers Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL@BW weitere Informationen.

Freuen Sie sich auf eine gesicherte und schnelle Möglichkeit der Kommunikation.

KOMPONENTEN DER TI

Um sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden und die Fachanwendungen (wie z.B. KIM) nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen in der Pflegeeinrichtung geschaffen sein. Folgende Komponenten sind für die Anbindung notwendig.

Elektronischer Heilberufsausweis

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) kann sich die Pflegefachperson digital ausweisen und zukünftig vertrauliche Daten verschlüsseln. Es muss sichergestellt werden, dass mindestens eine Person pro Pflegeeinrichtung im Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises ist. Die Beantragung erfolgt beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster. Das eGBR erhebt für die Bearbeitung des Antrages auf Herausgabe eines eHBA , eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,– Euro. Der Ausweis selbst, wird von einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) erstellt. Die Kosten für die Produktion des eHBA, erfragen Sie bitte beim Vertrauensdiensteanbieter Ihrer Wahl.

Institutionskarte

Die Institutionskarte, auch SMC-B-Karte genannt, ist der Schlüssel zur TI. Mit der SMC-B-Karte können sich die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen an einem entsprechenden Kartenlesegerät (eHealth Kartenterminal) als Einrichtung digital ausweisen. Die Institutionskarte berechtigt eine Pflegeeinrichtung zum Zugriff auf die TI und ist immer gesteckt. Ohne die SMC-B Karte baut der Konnektor keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur auf. Sie ermöglicht den Mitarbeitenden von Pflegeeinrichtungen, Anwendungen wie KIM oder die elektronische Patientenakte zukünftig nutzen zu können. Die SMC-B-Karte wird beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt. Das eGBR erhebt für die Bearbeitung des Antrages auf Herausgabe einer SMC-B Karte eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,– Euro. Die Karte selbst wird von einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) erstellt. Die Kosten für die Produktion der Institutionskarte erfragen Sie bitte beim Vertrauensdiensteanbieter Ihrer Wahl.

eHealth-Kartenterminal

Das eHealth-Kartenterminal (eHKT) ist ein Kartenlesegerät. Dieses wird benötigt, um den in der Telematikinfrastruktur eingesetzten eHBA und die SMC-B Karte, sowie die elektronische Gesundheitskarte gesetzlich Versicherter, als auch die Krankenversicherungskarten von privat Versicherten einzulesen. Es dient demnach der Identifikation von Versicherten, Leistungserbringern oder einer Einrichtung. Pflegeeinrichtungen wird die Anschaffung mindestens eines Kartenterminals empfohlen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur und ihrer Fachanwendungen kann es perspektivisch erforderlich bzw. empfehlenswert machen, auch weitere eHealth-Kartenterminals anzuschaffen z.B. für einzelne Organisationsbereiche oder mobile Anwendungsszenarien.
Im eHealth-Kartenterminal ist eine sogenannte gSMC-KT Karte, die nach fünf Jahren ihre Gültigkeit verliert und durch einen Telematikinfrastruktur-Dienstleister getauscht werden muss.

Konnektor

Der Konnektor ist das Kernstück für die TI-Anbindung. Über den Konnektor bekommen Pflegeeinrichtungen Zugang zur TI. Er ähnelt optisch einem DSL-Router, arbeitet jedoch auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Unterschieden werden Einboxkonnektoren, Highspeed-Konnektoren und das TI-Gateway. Um die Daten zu verschlüsseln und einen sicheren Datenaustausch zu gewährleisten wird ein VPN-Zugangsdienst benötigt.

FINANZIERUNG

Jede nach § 72 SGB XI zugelassene Einrichtung der Langzeitpflege und ambulante Pflegedienste sowie Leistungserbringende nach § SGB V erhalten eine monatliche Zahlung (TI-Pauschale), um die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) auszugleichen. Die TI-Pauschale nach der TI-Finanzierungsvereinbarung gemäß § 106 SGB XI und § 380 SGB setzt sich aus einem Grundbetrag sowie zwei zusätzlichen Beträgen zusammen. In Anlehnung an die Festlegung für Ärzte (§87 Abs. 2e SGB V) erfolgt eine Anpassung der Pauschalen. Der Orientierungswert wurde bereits für das Jahr 2024 um 3,85% erhöht.

TI-Pauschale 2024

  • Grundbetrag beträgt für jede Pflegeeinrichtung 200,22 € pro Monat.
  • Zusätzlich bekommt jede Einrichtung zwei Zuschläge in Höhe von jeweils 7,48 € (eHBA Kosten)

Die Auszahlung erfolgt quartalsweise und tritt rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Eine Anleitung, notwendige Dokumente und Links zur Beantragung finden Sie in unserem Downloadcenter. Ebenso finden Sie dort weitere Informationen und die aktuelle TI-Finanzierungsvereinbarung.

VERANSTALTUNGEN

Unsere regelmäßigen Veranstaltungen bieten Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Telematikinfrastruktur in der Pflege zu informieren und zu vernetzen. Erfahren Sie aus erster Hand von Experten Grundlagen der TI und wie die TI den Pflegealltag verbessern kann. Wir laden Sie herzlich ein, Teil unseres Netzwerkes zu werden und sich aktiv einzubringen. Unser aktueller Veranstaltungskalender informiert Sie über zukünftige Termine.

TI-ROADSHOW

  • 17.07.2024 (13.00-14.30 Uhr)
    TI Fachanwendung TIM und Einblicke der Softwareanbieter
    online über Webex; zur Anmeldung und für weitere Informationen klicken Sie hier.

  • Abschlussveranstaltung TI Fachtag am 24.10.2024 (10.00-16.00 Uhr) im KORN’s in Nürnberg¸ zur Anmeldung und für weitere Informationen klicken Sie hier.

Diese Veranstaltungen haben bereits stattgefunden. Die Aufzeichnungen finden Sie in der Mediathek.

  • 15.05.2024 (13.00-14.30 Uhr)
    TI in der Pflege: Was ist zu tun? Erste Schritte
    Hat bereits stattgefunden

  • 12.06.2024 (13.00-14.30 Uhr)
    TI Fachanwendung KIM und Erfahrungsbericht aus der Praxis
    Hat bereits stattgefunden

ONLINE-INFORMATIONSVERANSTLATUNG ZUT TI IN DER PFLEGE

ÜBER UNS

UNSERE ARBEITWEISE

Alle Mitarbeitenden am Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern haben Berufserfahrung im Gesundheits- und Pflegewesen gesammelt. Wir verstehen uns als Begleiter, Moderatoren und Multiplikatoren. Wir bauen auf bestehenden Netzwerkstrukturen auf, arbeiten praxisnah und benutzerorientiert. Wir sind in einem stetigen Austausch mit Praktikern, um die Herausforderungen des Pflegealltags besser zu verstehen.

UNSER TEAM

Leiter

Dr. Michael Schneider

Ich bin ursprünglich Krankenpfleger und Gesundheitsökonom und leite seit 2024 das Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern. Zuvor war ich als Professor für Pflegewirtschaft und Pflegeinnovation an einer Hochschule in Forschung und Lehre tätig und durfte an einem Weiterbildungsinstitut und bei einem Krankenhausverbund Erfahrungen sammeln.

Mitarbeiterin

Rebecca Seemann

Nach meinem Pädagogik- und Soziologiestudium, habe ich mich intensiv dem Thema Altern gewidmet und meinen Master in Gerontologie abgeschlossen. Danach sammelte ich Erfahrungen im ambulanten Bereich, in dem ich Entlastungsangebote für pflegende Angehörige entwickelte und durchführte. Die vergangenen sechs Jahre leitete ich drei Psychiatrische Pflegeheime.

Mitarbeiterin

Andrea Reiter-Jäschke

Ich bin seit vielen Jahren in unterschiedlichen Settings der Pflege tätig. Nach sieben Jahren Pflegepraxis im Klinikbereich wechselte ich nach meinem Pflegemanagementstudium in eine Pflegeeinrichtung als Teamleitung. Mein Masterabschluss in Geronotologie eröffnete mir die Möglichkeit in einem Forschungsprojekt mitzuarbeiten und in der Bildungsarbeit tätig zu sein. Die Digitalisierung der Pflege liegt mir am Herzen – die vergangen vier Jahre war ich als Produktmanagerin Teil eines Entwicklungsteams für einen digitalen Pflegeassistenten.

KONTAKT

Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern
Bayerisches Landesamt für Pflege
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg

pflege-digital@lfp.bayern.de
http://www.pflege-digital.bayern.de