Angehörigenarbeit
Fachstellen für pflegende Angehörige
Die Fachstellen für pflegende Angehörige sind Beratungs- und Anlaufstellen für pflegende Angehörige von älteren pflegebedürftigen Menschen und unterstützen diese durch psychosoziale Beratung, (längerfristige) Begleitung sowie Entlastungsangebote (Angehörigenarbeit).
Unterlagen zur Antragstellung
Bitte speichern Sie die Formulare auf Ihrem Rechner ab, bevor Sie diese ausfüllen.
- Förderantrag
- Erklärung Subventionserhebliche Tatsachen
- Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung 2023/2832
- Konzeption/Bescheinigung über die Anbindung der Fachstelle für pflegende Angehörige an einen Pflegestützpunkt
- Ausgabenübersicht
- Beratungsdokumentation (Angehörigenarbeit)
- Verwendungsnachweis
- Hinweise Aufbau Sachbericht (Angehörigenarbeit)
Weitere Hinweise sowie eine Online-Ausfüllhilfe zum Förderantrag finden Sie auf den Seiten der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern.
Wichtige Hinweise
Bayernweit gibt es rund 110 Fachstellen für pflegende Angehörige.
Die Förderpauschale beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft nach Nr. 2.4 Satz 1 der Richtlinie zur Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ jährlich bis zu 24.000 Euro. Bei einer räumlichen Anbindung an einen Pflegestützpunkt, die durch eine Bescheinigung des Pflegestützpunkts nachzuweisen ist, erhöht sich die Förderpauschale für höchstens eine Fachkraft für insgesamt maximal drei Jahre um jährlich bis zu 3.000 Euro. Der Zuwendungsbetrag errechnet sich entsprechend dem Verhältnis der Beschäftigung in der Angehörigenarbeit zur regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit nach TV-L. Die Zuwendung verringert sich anteilig für jeden halben oder vollen Monat des Bewilligungszeitraums, in dem eine vorgesehene Fachkraft nach Nr. 2.4 Satz 1 nicht beschäftigt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Monats beginnt beziehungsweise endet.
Die Anträge sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres einzureichen.
Sollte neben der Beantragung einer Förderung für Angehörigenarbeit (Fachstelle für pflegende Angehörige) ebenfalls die Beantragung einer Förderung für Angebote zur Unterstützung im Alltag beabsichtigt sein, so sollten beide Förderungen zusammen in einem Förderantrag beantragt werden.
Die Verwendungsnachweise sind bis spätestens 1. April des Folgejahres einzureichen.
Fördervoraussetzungen
Gemäß Nr. 2.4 der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ wird die Förderpauschale insbesondere für fortgebildete Pflegefachkräfte sowie für Sozialpädagoginnen beziehungsweise Sozialpädagogen und vergleichbare akademische Qualifikationen gewährt, die aufgrund mehrjähriger Berufstätigkeit mit den Hilfemöglichkeiten für pflegende Angehörige vertraut sind oder an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen haben, soweit die Ausgaben für die Angehörigenarbeit nicht über gesetzliche oder sonstige Leistungen abgedeckt sind.
Voraussetzung für die Förderung der Fachstelle für pflegende Angehörige ist, dass
- eine Fachkraft nach Nr. 2.4 Satz 1 mit mindestens 50 v. H. der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers in der Angehörigenarbeit, einschließlich der Organisation und Begleitung von Angehörigengruppen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag, soweit diese ehrenamtlich erbracht werden, nach §§ 45a oder 45c SGB XI tätig ist, die nicht zugleich als (stellvertretende) Pflegedienstleitung agiert,
- die Fachkräfte nach Nr. 2.4. Satz 1 fortgebildet werden und Supervision/Praxisberatung erhalten können,
- eine Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten sowie den Beratungsstellen (insbesondere den Pflegestützpunkten) und mit den in Betracht kommenden Behörden und Stellen in der jeweiligen Region erfolgt,
- die Fachstelle für pflegende Angehörige regelmäßig erreichbar ist,
- sie nach außen als „Fachstelle für pflegende Angehörige“ erkennbar ist,
- Hausbesuche durchgeführt werden und
- ein Zuschussantrag an die zuständigen Kommunen gestellt wurde.
Im Einzugsbereich eines Pflegestützpunkts werden grundsätzlich keine neuen Fachstellen für pflegende Angehörige gefördert, die keine räumliche Anbindung an einen Pflegestützpunkt haben.
Die Fortbildung Basiswissen Angehörigenarbeit für Fachkräfte in den Fachstellen für pflegende Angehörige wird regelmäßig von der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern angeboten.
Links
Kontakt
Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 44
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
09621 9669-2542
senioren-und-pflege@lfp.bayern.de
telefonische Service-Zeiten:
Mo-Fr, 10.00-12.00 Uhr
Mo & Do, 14.00-16.00 Uhr