
Fachsprachenprüfung –
Gesundheitsfachberufe Bayern
Sie haben im Ausland einen Gesundheitsfachberuf gelernt und möchten diesen in Deutschland ausüben. Dafür müssen Sie Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens in Bayern müssen Sie in der Regel auch eine Fachsprachenprüfung erfolgreich ablegen, um Ihre fachsprachlichen Kenntnisse nachzuweisen. Diese orientiert sich an dem GER Niveau B2 (bei Logopäden C2). Die Fachsprachenprüfung ersetzt das B2-Zertifikat.
Die Fachsprachenprüfung in den unterschiedlichen Gesundheitsfachberufen wird nach und nach eingeführt, das heißt, dass die unterschiedlichen Berufsgruppen nicht alle zur gleichen Zeit starten. Das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) übernimmt die Konzeption, Organisation und Durchführung der Fachsprachenprüfung für Gesundheitsfachberufe in Bayern. Es handelt sich um eine Präsenzprüfung, die am Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg stattfindet.
Anmeldung
Die Regierung, bei der Sie den Antrag auf Anerkennung gestellt haben, übermittelt uns Ihre Daten, wenn Sie die Fachsprachenprüfung ablegen müssen. Anschließend senden wir Ihnen eine Informations-E-Mail mit Ihrer persönlichen LfP-Vorgangsnummer.
Wichtig: Erst nachdem Sie persönlich eine E-Mail mit Ihrer LfP-Vorgangsnummer von uns erhalten haben, ist eine Anmeldung für die Fachsprachenprüfung möglich. Der Anmeldeprozess läuft wie folgt ab:
- 1
Information
Wenn Sie eine Fachsprachenprüfung ablegen müssen, erhalten Sie von uns eine E-Mail. - 2
Antrag
Sie fühlen sich bereit und möchten einen Prüfungstermin vereinbaren?
Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zur Teilnahme per E-Mail zu. - 3
Zahlung
Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung von uns.
Bitte überweisen Sie die Prüfungsgebühr auf das angegebene Konto. - 4
Prüfungstermin
Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, senden wir Ihnen einen verbindlichen Prüfungstermin per E-Mail. - 5
Prüfungstag
Sie legen Ihre Prüfung bei uns ab. - 6
Prüfungsergebnis
Sie erhalten Ihr Prüfergebnis zeitnah per E-Mail.Wenn Sie bestanden haben, informieren wir auch Ihre zuständige Regierung.
- 7
Wiederholung
Sie haben leider nicht betanden und möchten einen neuen Prüfungstermin?Bitte stellen Sie einen neuen Antrag.
Siehe Punkt 2.
Die Prüfung ist gebührenpflichtig. Die entsprechende Prüfungsgebühr beträgt 350,00 €. Die Prüfung findet am Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg statt.
Wichtig: Tragen Sie in das Antragsformular unbedingt die LfP-Vorgangsnummer ein, die wir Ihnen in der Informations-E-Mail zugesendet haben. Ohne die Vorgangsnummer können wir keinen Termin vergeben.
Falls die Kosten der Fachsprachenprüfung weder von Ihnen noch von Ihrem Bevollmächtigten übernommen werden können, nutzen Sie bitte folgendes Kostenübernahmeformular.
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Die Prüfung besteht aus folgenden drei Teilen:
- Teil 1: Fachkraft-Patienten-Gespräch (Dauer 20 Minuten)
- Teil 2: Fachkraft-Fachkraft-Gespräch ( Dauer 20 Minuten)
Hinweis: Teil 2 wird unterteilt in Teil 2a (10 Minuten) und Teil 2b (10 Minuten) - Teil 3: Berufstypische schriftliche Aufgabe (Dauer 20 Minuten)
Sie kommen am Prüfungstag an das Bayerische Landesamt für Pflege. Unsere Mitarbeiter führen den Abgleich Ihrer Daten durch und begleiten Sie in den Wartebereich. Anschließend holt Sie ein Prüfer ab und Sie gehen gemeinsam in den Prüfungsraum. Dort erklärt der Prüfer Ihnen den Ablauf der Prüfung.
Sie werden von zwei Prüfern geprüft. Der Sprachprüfer wird Sie durch die Prüfung führen und die einzelnen Aufgabenstellungen erklären. Der Fachsprachprüfer übernimmt die Rolle Ihres Gesprächspartners in Teil 1 & 2. Die Bewertung der Prüfung erfolgt durch beide Prüfer.
Die Prüfungsteile bauen nicht aufeinander auf. Das heißt in jedem Teil erhalten Sie eine Situation mit einem neuen Patienten.
Die Prüfung dauert insgesamt 60 Minuten. Jeder einzelne Prüfungsteil dauert 20 Minuten.
Je nach Prüfungstermin legen Sie erst die beiden mündlichen Teile oder erst den schriftlichen Teil ab. Die schriftliche Prüfung findet gemeinsam mit anderen Prüflingen in einem separaten Raum statt. Nachdem Sie alle drei Teile abgelegt haben, ist die Prüfung beendet und Sie können das Bayerische Landesamt für Pflege verlassen.
Das Eckpunktepapier der 92. Gesundheitsministerkonferenz vom 05./06. Juni 2019 bildet die Grundlage der Fachsprachenprüfung.
Die Fachsprachenprüfung dient dazu, Ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse abzuprüfen. Ihre Fachkenntnisse werden dabei nicht überprüft.
Bewertung
Bewertet wird, ob die Prüfungsleistung für den fachlich-beruflichen Kontext und für das geforderte Niveau nach GER (B2 bzw. C2 für die Logopädie) angemessen ist.
Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 36 Punkte (60%) erreicht werden.
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (60%) erreicht werden.
Dabei muss sowohl die mündliche als auch die schriftliche Prüfung bestanden werden. Ein Ausgleich zwischen den beiden Prüfungsteilen findet nicht statt. Wenn einer der beiden Prüfungsteile nicht bestanden wurde, dann ist die Gesamtprüfung nicht bestanden und muss somit als Ganzes wiederholt werden.
Beide Prüfer bewerten die Prüfungsleistung anhand eines strukturierten Bewertungsbogens. Diesen finden Sie hier.
Vorbereitung und Beispielprüfung
Die Entwicklung und Bereitstellung von Vorbereitungsmaterial für Vorbereitungskurse liegt nicht in unserem Aufgabengebiet.
Bevor Sie die Prüfung ablegen, empfehlen wir Ihnen Praxiserfahrung in Form von Praktika und/oder Hospitationen in Ihrem Berufsfeld in Deutschland zu sammeln. Dadurch machen Sie sich mit den entsprechenden Gesprächen im Berufsalltag und den berufsbezogenen Schriftstücken vertraut.
Zudem empfehlen wir Ihnen, dass Sie bereits vor der Prüfung auf dem Sprachniveau B2 kommunizieren können.
Lesen Sie sich die Beispielprüfung aus Ihrem Gesundheitsfachberuf mit den Kommentaren durch. Versuchen Sie, die Gespräche zu simulieren und die schriftliche Aufgabe einzuüben. Wiederholen Sie Fachbegriffe und berufsbezogene Ausdrücke aus Ihrem Berufsalltag.
Die Fachsprachenprüfung dient dazu, Ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse abzuprüfen. Ihre Fachkenntnisse werden dabei nicht überprüft.
Nachfolgend finden Sie eine Beispielprüfung für Ihre Berufsgruppe. Die Auflistung der Gesundheitsfachberufe erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Bitte beachten Sie, dass diese Beispielprüfung nur eine mögliche Prüfung darstellt, die Gesprächsanlässe und Fragen können abweichen.
Pflegefachkraft
Bitte beachten Sie:
Der Freistaat Bayern befindet sich in Abstimmung mit den anderen Bundesländern über einen einheitlichen Einführungstermin der Fachsprachenprüfung in der Pflege, um einen Antragstourismus innerhalb Deutschlands zu verhindern und derzeitige Optimierungs- und Beschleunigungsprozesse nicht zu konterkarieren.
Die Einführung der Fachsprachenprüfung für Pflegefachkräfte (Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson/Pflegefachperson) ist in nächster Zeit nicht vorgesehen.
Hinweis: Die Einführung der Fachsprachenprüfungen für die übrigen Gesundheitsfachberufe bleibt hiervon unberührt!
Bis zur Einführung der Fachsprachenprüfung für ausländische Pflegefachkräfte werden daher weiterhin B2-Zertifikate nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) akzeptiert. Sobald verbindliche Informationen zu Format und Inhalten der Fachsprachenprüfung für ausländische Pflegefachkräfte und ein konkreter Einführungstermin bekannt sind, informieren wir Sie rechtzeitig auf dieser Seite.
Informationsmaterial & Weiterführende Links
- Eckpunktepapier
- Link zum Flyer zum Ausdrucken
- Fachartikel der CAREkonkret
- Konzept Spezialkurs Gesundheitsfachberuf
- PDF mit Startterminen der Gesundheitsfachberufe
- Bewertungsbogene
Kontakt
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist nicht möglich.
Wenden Sie sich daher bitte per E-Mail bzw. Post an uns.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im FAQ Dokument.
Bayerisches Landesamt für Pflege
Fachsprachenprügung
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
konktak-fsp@lfp.bayern.de
Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren oder ob Sie eine Fachsprachenprüfung absolvieren müssen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regierung.
Alternatives Layouts
1. Information
Wenn Sie eine Fachsprachenprüfung ablegen müssen, erhalten Sie von uns eine E-Mail.
2. Antrag
Sie fühlen sich bereit und möchten einen Prüfungstermin vereinbaren?
Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zur Teilnahme per E-Mail zu.
3. Zahlung
Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung von uns.
Bitte überweisen Sie die Prüfungsgebühr auf das angegebene Konto.
4. Prüfungstermin
Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, senden wir Ihnen einen verbindlichen Prüfungstermin per E-Mail.
5. Prüfungstag
Sie legen Ihre Prüfung bei uns ab
6. Prüfungsergebnis
Sie erhalten Ihr Prüfergebnis zeitnah per E-Mail.
Wenn Sie bestanden haben, informieren wir auch Ihre zuständige Regierung.
7. Wiederholung
Sie haben leider nicht betanden und möchten einen neuen Prüfungstermin?
Bitte stellen Sie einen neuen Antrag. Siehe Punkt 2.